Ab dem 1. März 2021 wird es keine Geräte mehr mit dem Energie-Label A+++ geben. Ziel ist eine übersichtlichere Kennzeichnung von Produkten. Am Montag stellte die EU-Kommission die Details zu den zukünftigen Energieeffizienz-Labels vor.
Wer derzeit ein Haushaltsgerät mit der besten Energieeffizienz kaufen möchte, sollte eines mit der Kennzeichnung A+++ wählen. Dieses wurde 2011 eingeführt mit dem Ziel, die Fortschritte beim Energieverbrauch auch für Konsumenten darstellbar zu machen.
Nur noch eine Skala von A bis G
Um zu verhindern, dass bald Labels mit noch mehr Plus-Zeichen hinter dem A notwendig werden, hat sich die EU-Kommission 2017 auf eine Überarbeitung verständigt. In der nun vorgestellten Variante der Energieeffizienz-Labels, die ab März 2021 gelten soll, gibt es nur noch eine Skala von A für besonders energieeffiziente Produkte bis G für Geräte mit dem stärksten Verbrauch.
Die neuen Kennzeichnungen gelten für folgende Produktgruppen:
- Spülmaschinen
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Kühlschränke (auch Weinkühlschränke)
- Lampen
- Bildschirme
Zudem sollen die Labels mit einem QR-Code ausgestattet sein, anhand derer Verbraucher mit dem Smartphone zusätzliche Informationen abrufen können.
Verbraucher sollen Energie und Geld sparen
Kritik an der aktuellen Skala gab es vor allem, weil Geräte in die Kategorie A eingeordnet und von Käufern als vermeintlich sparsam erachtet werden. Dabei gibt es weitaus effizientere Produkte.
Laut EU-Kommission soll die neue Skala bis 2030 eine Energieersparnis in Höhe von 38,1 Terawattstunden pro Jahr bringen. Das entspricht ungefähr dem Strom-Jahresverbrauch von Ungarn.
„Wir freuen uns, dass die EU endlich die Schönheitsfehler der aktuellen Energielabel beseitigt“, so Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands Beuc. „Es war höchste Zeit, dass wir zu den eindeutigen A-G-Labels zurückkehren, um Verbraucher dazu zu bringen, weniger Energie fressende Waschmaschinen und Kühlschränke zu kaufen und Geld zu sparen.“
In den kommenden Monaten müssen das Europaparlament und die EU-Staaten der Entscheidung noch zustimmen.