Vor allem im Frühjahr können heftige Regenfälle schwere Unwetterschäden an Gebäuden verursachen. Wenn im Extremfall der Keller mit Wasser vollläuft, fragen sich die Betroffenen, ob die Versicherung einspringt. Hier erfahren Sie, womit man bei Unwetterschäden rechnen kann – und wann der normale Versicherungsschutz nicht ausreicht.
Immer wieder kommt es nach sintflutartigen Niederschlägen zu Rettungseinsätzen und Gebäudeschäden. Vor allem während der Schneeschmelze im Frühjahr laufen vielerorts die Keller. Aber auch Sturm kann Häuser schwer beschädigen – und beispielsweise die Dächer abdecken. Bestenfalls hat man bereits vorgesorgt, und rechtzeitig eine Versicherung gegen Unwetterschäden abgeschlossen. Doch nicht alle Schäden werden davon abgedeckt. In manchen Fällen sind zusätzliche Policen erforderlich.
Versicherungen bei Unwetterschäden – welche greift?
Ob die Schäden versichert sind, hängt von der jeweiligen Police ab, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg. Denn für manche Schäden brauchen Eigentümer einen Extra-Schutz. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung kommen für Schäden auf, die durch verschiedenen Einwirkungen entstanden sind.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung greift bei Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen im eigenen Zuhause. Bei einem Unwetter können die Schäden aus folgenden Einflüssen entstehen:
- Sturm
- Hagel
- Feuer
- Blitzschlag
- Explosion
- Überspannung durch Blitz
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung greift bei Schäden am Gebäude, dem Gebäudezubehör und Einbaumöbeln. Im Falle eines Unwetters können folgende Einwirkungen zu den Schäden führen:
- Feuer
- Sturm
- Leitungswasser
- Hagel
Wichtig: Für Schäden, die durch Starkregen verursacht wurden, reicht der Versicherungsschutz oft nicht. Dafür ist in der Regel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig.
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Was deckt die Elementarschadenversicherung ab?
Die sogenannte Elementarschadenversicherung wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Zusätzlich deckt sie auch Schäden ab, die aus folgenden Ursachen entstehen:
- Überschwemmung
- Witterungsniederschläge
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Der Elementarschadenschutz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlösung abschließbar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeitig um einen Einschluss kümmern. Allerdings bekommt nicht jeder, der eine Elementarschadenversicherung braucht, den Schutz auch ohne weiteres. Viele Versicherer bieten diesen Schutz laut BdV in gefährdeten Gebieten nur gegen hohe Prämien oder hohe Selbstbeteiligungen an. Eine Elementarschadenversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn das Gebäude in einem entsprechend gefährdeten Gebiet liegt.