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Mietrecht: Darf man Vögel auf dem Balkon füttern?

Mietrecht

Darf man auf dem Balkon Vögel füttern?

Wann man Vögel nicht auf dem Balkon füttern darf
Es dürfen nicht ausnahmslos alle Vögel auf dem Balkon gefüttert werdenFoto: Getty Images

Mit Meisenknödeln oder Vogelhäuschen kann man heimische Vögel in der kalten Jahreszeit bei der Nahrungssuche unterstützen. Daher hängen sich viele Mieter Vogelfutter auf den Balkon. Was viele aber nicht wissen: Es gibt Beschränkungen, welche Vögel überhaupt gefüttert werden dürfen.

Sich mit den eigenen Nachbarn oder dem Vermieter zu verstehen, ist grundsätzlich schon mal eine gute Sache. Das mit den eigenen Interessen zu vereinbaren ist allerdings nicht immer so einfach. Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren eigenen vier Wänden tun, was sie möchten. Die Voraussetzung: Sie beeinträchtigen weder die Mietsache noch die anderen Mieter, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Geht die Nutzung der Wohnung aber über das übliche Maß hinaus, darf der Vermieter dem Mieter Grenzen setzen. Ein Beispiel: Möchte der Mieter auf seinem Balkon Vögel füttern und dafür Futterstelle und Tränke aufstellen, muss der Vermieter das nicht immer dulden.

Welche Vögel darf man auf dem Balkon füttern?

Mieter dürfen auf ihrem Balkon zwar Singvögel füttern. Auch Vogelhäuschen dürfen aufgestellt werden, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 540/09). Dies kann ihnen weder durch Nachbarn noch durch den Vermieter untersagt werden. Der Grund dafür ist einfach: Eine Verunreinigung des Balkons durch Vogelkot sei ortsüblich und deshalb schlichtweg hinzunehmen.

Passend dazu: Sollte man Vögel auch im Sommer füttern?

Darf man Tauben auf dem Balkon füttern?

Die einzige Ausnahme stellen dabei Tauben dar: Da diese Krankheiten übertragen können und besonders laut sind, kann deren Fütterung vertraglich oder in der Hausordnung verboten werden. Das bestätigt auch der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV). Zudem sei die Fütterung von Wildtauben laut den Tierschützern auch „aus Tierschutz- und Hygienegründen nicht sinnvoll“. Wenn man sich daran nicht halte, könne sogar eine Abmahnung und gegebenenfalls sogar eine Kündigung drohen. Es empfiehlt sich daher, unbedingt die Hausordnung zu lesen und sich über etwaige Verbote zu informieren.

Auch interessant: Ein Futterhaus, auf das Vögel fliegen

Wann dürfen Vermieter oder Nachbar die Fütterung von Vögeln verbieten?

Grundsätzlich geht es bei der Fütterung von Vögeln auf dem Balkon oder Fensterbrett darum, dass keine anderen Bereiche etwa durch Vogelkot in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Nachbarn, die eine Etage tiefer unter einer Futterstation wohnen, müssen nämlich diese Art von Verschmutzung nicht dulden. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 33 C 1922/13) entschieden. Demnach ist das Aufstellen eines Vogelhäuschens dann gesetzwidrig, wenn sie über die Brüstung des Balkons ragt.

Zudem haben Klagen besonders dann Aussicht auf Erfolg, wenn durch die Fütterung auf dem Balkon auch größere Wildvögel angelockt werden. Laut einem Urteil des Landgerichts Braunschweig (Az.: 6S411/13) dürfen Vermieter das Füttern größerer Vögel wie Tauben und Krähen auch ohne Regelung im Mietvertrag nach § 1004 BGB untersagen. Neben der unzumutbaren Lautstärke geht es auch um den Umstand, dass insbesondere Tauben als Überträger von Krankheiten gelten.

mit Material der dpa

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