Ein häufiger Streitfall unter Nachbarn ist das Fallobst. Darf man einfach Äpfel pflücken, wenn der Baum vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten herüber ragt? myHOMEBOOK erklärt, was erlaubt ist.
Generell handelt es sich bei Fallobst um die Früchte, die vom Baum gefallen sind und nun auf der Wiese liegen – oft auch schon seit geraumer Zeit. In der Regel sollte man sie zeitnah auflesen, sonst faulen die Äpfel oder Birnen schnell und ziehen Wespen an. Beim Obst im eigenen Garten ist es natürlich einfach – hier darf man beherzt zugreifen. Aber wie sieht es aus, wenn das Fallobst aus dem Nachbargarten auf dem eigenen Grundstück landet?
Wem gehört das Fallobst, das vom Nachbarn kommt?
Wachsen die Zweige vom Obstbaum Ihres Nachbarn herüber und fällt das reife Obst auf Ihr Grundstück, können Sie ohne schlechtes Gewissen zulangen. Das regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in Paragraf 911. Dort steht: „Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks.“ Und auch Fallobst, das wegen erhöhter Hanglage des Nachbargrundstücks in Ihren Garten rollt, gehört Ihnen. Im juristischen Wortschatz gibt es dafür die schöne Bezeichnung „Überfall“ oder „Hinüberfall“.
Stören Sie sich am Fallobst des Nachbarn, das in Ihrem Garten landet, müssen Sie das nicht hinnehmen. Ihr Nachbar ist verpflichtet, die überragenden Äste und Zweige zu beseitigen. Dazu sollten Sie ihm eine Frist setzen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, können Sie ihm die Kosten für die Beseitigung in Rechnung stellen. Alternativ können Sie ihn auch auffordern, das Fallobst von Ihrer Wiese zu entfernen.
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Darf ich den Baum vom Nachbarn schütteln?
Damit die Früchte herunterfallen? Dann nein, nachhelfen sollten Sie lieber nicht. Rütteln, Schütteln und Abpflücken könnten Ihnen Ärger einhandeln – so der Nachbar Sie denn erwischt! Was bis Anfang der 1970er-Jahre Mundraub hieß, kann heute laut Paragraf 242 Strafgesetzbuch als Diebstahl geahndet werden.
Dazu müssten Sie allerdings besonders viele oder teure Früchte oder Nüsse unerlaubt abpflücken. Unter einem Wert von mehr als 50 Euro werden Staatsanwalt und Polizei selten aktiv – es sei denn, der Nachbar stellt einen Strafantrag. Ist dieser allerdings einverstanden, dass Sie sich an seinen Früchten bedienen, sind Sie auf der sicheren Seite. Deshalb: Fragen Sie lieber, bevor Sie zulangen!
Darf der Nachbar mit einem Obstpflücker bei mir ernten?
Ernten mit verlängertem Arm ist erlaubt! Wenn sein Baum zu Ihnen rüberwächst, darf Ihr Nachbar durchaus mithilfe eines Obstpflückers „über“ Ihrem Grundstück die Früchte abernten. Er betritt ja nicht Ihren Garten. Das wäre ohne Ihre Erlaubnis auch Hausfriedensbruch.
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Darf ich Obst auf dem freien Feld pflücken?
Nicht ohne weiteres. In Deutschland ist gewissermaßen kein Obstbaum herrenlos. Entweder, er gehört einem Grundstückseigentümer oder Pächter. Bäume am Straßenrand oder auf öffentlichen Flächen stehen im Eigentum der Gemeinde, dem Kreis, der Stadt oder dem Land. Im Zweifelsfall holen Sie sich das Einverständnis zum Pflücken bei der Gemeinde ein. Betreten Sie ein umzäuntes Gelände mit einem Obstbaum ohne Genehmigung, begehen Sie Hausfriedensbruch.
Tipp: Auf der Internetplattform von Mundraub.org zeigt eine Karte an, wo Sie in Deutschland pflücken und sammeln können, ohne Ärger mit dem Eigentümer zu bekommen. Denn diese haben ihre Bäume und Sträucher zum legalen Mundraub freigegeben.