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Rechtslage

Haustiere im Garten begraben – ist das erlaubt?

Hundegrab im Garten
Manche Haustierbesitzer wünschen sich, dass der geliebte Vierbeiner seine letzte Ruhe im eigenen Garten findet – doch ist das erlaubt? Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

06.10.2020, 16:14 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Haustiere sind in treue Begleiter für viele Menschen – oft über viele Jahre hinweg. Wenn der Hund oder die Katze dann stirbt, ist es nur verständlich, ihm einen würdevollen Abschied zu geben. Viele erwägen einen schönen Platz im eigenen Garten für die letzte Ruhe. Aber ist es eigentlich erlaubt, ein Haustier im Garten zu begraben?

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Ein Hund kann je nach Rasse ungefähr zwischen 10 und 17 Jahre alt werden, bei einer Katze sind es rund 15 Jahre. Meist endet das Leben des geliebten Vierbeiners dann durch eine Spritze beim Tierarzt. Was folgt, löst bei so manchem Haustierbesitzer großes Unbehagen aus. Da ist dann die Rede von Tierkörperbeseitigung und Weiterverarbeitung zu Tiermehl. Verständlicherweise möchte man dieses Schicksal seinem einst treuen Begleiter ersparen. Eine häufig gestellte Frage: Ist es erlaubt, das eigene Haustier im Garten zu begraben? myHOMEBOOK erklärt, wann man dasHaustier im Garten begraben darf und wann nicht.

Haustiere im Garten begraben – was ist erlaubt und was nicht?

In Deutschland gibt es das nüchtern klingende „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“, kurz TierNebG. Darin wird grundsätzlich geregelt, was erlaubt ist und was nicht. In der Regel darf man Hunde, Katzen und andere Haustiere in Deutschland im eigenen Garten ganz legal bestatten.

Bei kleineren Tieren braucht man dafür keine Genehmigung. Bei größeren Tieren hingegen benötigt man die Erlaubnis des zuständigen Veterinäramts. Da das Gesetz in den verschiedenen Bundesländern teils unterschiedlich angewendet wird, empfiehlt es sich, beim zuständigen Veterinär- oder Ordnungsamt nachzufragen. In der Regel sind folgende Dinge zu beachten:

  • Man benötigt entweder ein eigenes Grundstück oder die Genehmigung des Vermieters oder Eigentümers. Auf keinen Fall darf man den Hund in öffentlichen Parks oder Waldstücken beisetzen. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit und würde Bußgelder nach sich ziehen.
  • Das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sein.
  • Der Garten darf nicht zu einem Wasser- oder Naturschutzgebiet gehören.
  • Das Grab muss ein bis zwei Meter entfernt von öffentlichen Wegen liegen.
  • Das Tier muss mindestens einen halben Meter tief eingegraben und mit reichlich Erde bedeckt werden. Dadurch wird verhindert, dass andere Tiere den Kadaver aufspüren und ausgraben.

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Rechtzeitig Vorbereitungen treffen

Wenn man sich zu einer Gartenbestattung entscheidet, dann tun Sie sich selber einen Gefallen, wenn Sie die Bestattung rechtzeitig vorbereiten. Sobald Sie Gewissheit haben und der Termin beim Tierarzt feststeht, sollten Sie die Grabstätte vorbereiten. Bevor Sie Ihren Hund begraben, wickeln Sie ihn in eine Decke oder ein Laken aus Baumwolle. Verzichten Sie lieber auf Folien oder Kunststoffasern, da diese Materialien schwer verrotten. Alternativ bietet sich auch ein spezieller Hundesarg an.

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Alternative Bestattungsmethoden

Auch wenn Sie nur einen kleinen oder gar keinen Garten besitzen, können Sie Ihrem Haustier eine würdevolle Bestattung zukommen lassen, etwa auf einem Tierfriedhof. Dort wird Ihr Hund oder Ihre Katze begraben. Auch eine Einäscherung ist möglich. Die Asche kann man in einer Urne mit nach Hause nehmen.

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