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Schon gewusst?

Bis in diese Tiefe reicht Ihr Grundstück

Grundstück Tiefe
Bei Erdarbeiten kann auch mal die Frage aufkommen, wie tief das eigene Grundstück eigentlich reicht Foto: Getty Images / Khaligo
Felix Mildner
Redaktionsleiter

1. Juli 2025, 12:58 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Das Grundstück wird in der Regel in Quadratmetern gemessen. Aber reicht das Grundstück auch in die Tiefe? Wem gehört das Grundstück unterhalb der Erdoberfläche? myHOMEBOOK hat nachgeforscht.

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Üblicherweise wird bei einem Grundstück die Fläche auf der horizontalen Ebene betrachtet. Doch was ist mit dem Raum unter der Erdoberfläche – also der Tiefe? Viele Eigentümer dürften sich schon einmal gefragt haben, wie weit ihr Besitz eigentlich nach unten reicht, etwa beim Bohren eines Brunnens oder Entfernen eines Baumes. Gehört dem Besitzer das Land bis zum Erdmittelpunkt? Das BGB liefert einige Antworten.

Bis in welche Tiefe reicht das Recht am eigenen Grundstück?

Schaut man im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 905 „Begrenzung des Eigentums“ nach, steht dazu geschrieben: „Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.“

Zunächst mag der Gesetzestext für Grundstücksbesitzer vielversprechend klingen. Auch wenn darin keine Meterangabe nach unten oder oben festgelegt ist, hat man dadurch zumindest ein Recht auf die Nutzung. Wären da nur nicht einige Ausnahmen, die das Recht wieder einschränken.

Passend dazu: Bis in welche Höhe gehört mir mein Grundstück?

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Grundwasser und Bodenschätze – was ist auf dem Grundstück erlaubt?

Wenn man als Grundstücksbesitzer nun denkt, dass man das darunter fließende Grundwasser einfach so nutzen oder Bodenschätze abbauen kann, hat man sich jedoch zu früh gefreut. Und auch gegen Flugzeuge, die im Luftraum über dem Grundstück verkehren, kann man nicht ohne Weiteres vorgehen. Denn der Paragraf des BGB wird durch zahlreiche Gesetze eingeschränkt. In folgenden Fällen greifen andere Regeln:

  • Grundwasser unter dem Grundstück nutzen: Möchte man das Grundwasser nutzen, beispielsweise um einen Brunnen zu bohren, muss man das Wasserrecht befolgen. Für die Grundwassernutzung benötigt man eine Genehmigung. Bei dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt kann man sich darüber informieren.
  • Öl unter dem Grundstück fördern: Selbst wenn man eine Ölquelle auf dem eigenen Grundstück ausfindig gemacht hat, sollte man davon die Finger lassen. Denn dann greift das Mineralrohstoffgesetz. Zum Abbau benötigt man spezielle Berechtigungen.
  • Bodenschätze unterhalb des Grundstücks abbauen: Auch darüber sollte man sich im gesetzlichen Rahmen des Bundes-Bodengesetzes informieren.
  • Schatz im Boden auf dem Grundstück gefunden: Wenn tatsächlich ein vergrabener Schatz im eigenen Vorgarten gefunden wird, muss er aufgeteilt werden. Eine Hälfte bekommt laut § 984 BGB der Finder, die andere der Grundstückseigentümer. Hier kann das Recht des Bundeslandes allerdings abweichen.
Felix Mildner
Redaktionsleiter

Schatzsucher, aufgepasst!

„Immer wieder kommt es vor, dass Grundstücksbesitzer beim Umgraben auf einen antiken Fund stoßen. Wer nun denkt, er könne diesen einfach ans nächste Museum verhökern, hat sich zu früh gefreut. Denn diese ‚Schätze‘ muss man zeitnah den Behörden melden. Ansonsten kann man sich sogar der sogenannten ‚Raubgrabung‘ schuldig machen.“

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