26. Februar 2026, 13:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Der Garten auf dem eigenen Grundstück gehört einem selbst, keine Frage. Aber was ist mit dem Boden darunter? Wenn man einen Pool ausheben, eine Tiefgarage planen oder Erdwärme nutzen möchte, stellt sich schnell die Frage: Wie tief reicht das eigene Eigentum eigentlich?
Beim Kauf eines Grundstücks richtet sich der Blick meist auf das, was oberhalb der Erdoberfläche sichtbar ist. Was darunter liegt, bleibt sprichwörtlich „aus den Augen, aus dem Sinn“. Erst wenn ein Brunnen gebohrt oder ein Baum entfernt wird, taucht bei vielen Eigentümern die Frage auf: Wem gehört der Boden eigentlich? Und reicht das Eigentum bis zum Erdmittelpunkt? Antworten darauf liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
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Bis in welche Tiefe reicht das Recht am eigenen Grundstück?
Schaut man im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 905 „Begrenzung des Eigentums“ nach, steht dazu geschrieben: „Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.“
Zunächst mag der Gesetzestext für Grundstücksbesitzer vielversprechend klingen. Auch wenn darin keine Meterangabe nach unten oder oben festgelegt ist, hat man dadurch zumindest ein Recht auf die Nutzung. Wären da nur nicht einige Ausnahmen, die das Recht wieder einschränken.
Passend dazu: Bis in welche Höhe gehört mir mein Grundstück?
Grundwasser und Bodenschätze – was ist auf dem Grundstück erlaubt?
Wenn man als Grundstücksbesitzer nun denkt, dass man das darunter fließende Grundwasser einfach so nutzen oder Bodenschätze abbauen kann, hat man sich zu früh gefreut. Und auch gegen Flugzeuge, die im Luftraum über dem Grundstück verkehren, kann man nicht ohne Weiteres vorgehen. Denn der Paragraf des BGB wird durch zahlreiche Gesetze eingeschränkt. In folgenden Fällen greifen andere Regeln:
- Grundwasser unter dem Grundstück nutzen: Möchte man das Grundwasser nutzen, beispielsweise um einen Brunnen zu bohren, muss man das Wasserrecht befolgen. Für die Grundwassernutzung benötigt man eine Genehmigung. Bei dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt kann man sich darüber informieren.
- Öl unter dem Grundstück fördern: Selbst wenn man eine Ölquelle auf dem eigenen Grundstück ausfindig gemacht hat, sollte man davon die Finger lassen. Denn dann greift das Mineralrohstoffgesetz. Zum Abbau benötigt man spezielle Berechtigungen.
- Bodenschätze unterhalb des Grundstücks abbauen: Auch darüber sollte man sich im gesetzlichen Rahmen des Bundes-Bodengesetzes informieren.
- Schatz im Boden auf dem Grundstück gefunden: Wenn tatsächlich ein vergrabener Schatz im eigenen Vorgarten gefunden wird, muss er aufgeteilt werden. Eine Hälfte bekommt laut § 984 BGB der Finder, die andere der Grundstückseigentümer. Hier kann das Recht des Bundeslandes allerdings abweichen.
Schatzsucher, aufgepasst!
„Immer wieder kommt es vor, dass Grundstücksbesitzer beim Umgraben auf einen antiken Fund stoßen. Wer nun denkt, er könne diesen einfach ans nächste Museum verhökern, hat sich zu früh gefreut. Denn diese ‚Schätze‘ muss man zeitnah den Behörden melden. Ansonsten kann man sich sogar der sogenannten ‚Raubgrabung‘ schuldig machen.“

