23. August 2021, 11:30 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Das Anbauen, Produzieren sowie Konsumieren von Hanfpflanzen, oder den Produkten, die man aus ihnen herstellen kann, ist in Deutschland größtenteils verboten. In den Blüten der weiblichen Pflanzen befindet sich THC, eine Substanz, die für die Produktion von Marihuana und Haschisch genutzt wird. In männlichen Exemplaren befindet sich hingegen nur wenig bis kein THC.
Darf man also männliche Hanfpflanzen im Garten anpflanzen, da sie keinen Rausch auslösen können? Und ist es okay, Pflanzen zu behalten, die man zwischen Brennnesseln und Pfefferminz im Beet entdeckt? myHOMEBOOK hat einen Experten dazu befragt.
Hanfpflanzen im Garten sind für Privatpersonen verboten
Unabhängig vom Geschlecht und THC-Gehalt dürfen Privatpersonen in Deutschland Hanfpflanzen nicht im Garten anbauen. Darüber informiert der Deutsche Hanfverband. Nur mit einer Sondergenehmigung darf man Hanf anpflanzen und auch ernten – die wird aber in seltenen Fällen vergeben. Möglich wären derartige Genehmigungen, wenn der Anbau der Forschung dienen würde. Manchmal werden sie auch Schmerzpatienten erteilt, die sich das Marihuana aus der Apotheke nicht leisten können.
Wenn man ohne Genehmigung beim Anbau von Hanf erwischt wird, gilt das als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Gespräch mit myHOMEBOOK erläutert Polizeidirektor Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes: „Der private Cannabisanbau beziehungsweise Anbau von Hanfpflanzen ist strafbar. […] Die Polizei unterliegt der Strafverfolgungspflicht (Legalitätsprinzip), bearbeitet solche Taten und beschlagnahmt auch geringe Mengen illegaler Drogen weiterhin.“
Muss man Hanf im Garten entfernen?
Was ist aber, wenn ein Gartenbesitzer vermeintlich wild wachsenden Hanf auf seinem Grundstück entdeckt? „Zunächst einmal: ‘Wild wachsende Hanfpflanzen‘ gibt es nicht. Die Samen streuen sich ja nicht von selbst irgendwohin aus. Daher steht immer eine Straftat (Anbau) im Hintergrund! Sofern keine Ausnahme mit Genehmigung (Nutzhanf) vorliegt“, erklärt Polizeidirektor Joachim Schneider. Nach dem Fund einer Pflanze muss diese also vernichtet werden. Wer dabei sicher gehen möchte, sollte vor der selbstständigen Entfernung die Polizei rufen, betonte er weiter.
Ein wichtiger Hinweis dazu: Das Geschlecht der Pflanze ist auch hierbei irrelevant. Der Anbau (und die Haltung im Garten) ist generell illegal.
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Welche Strafen drohen, wenn man Hanf nicht entfernt?
Ob Gartenbesitzer es selbst tun oder die Arbeit einem Experten überlassen: Die Pflanze muss definitiv entfernt werden. Aber: „Ein Bürger unterliegt nicht dem Strafverfolgungszwang, darum macht er sich in diesem Fall nicht strafbar, wenn er die Straftat nicht zur Anzeige bringt“, so Polizeidirektor Schneider. Den rechtlichen Hintergrund für diese Problematik liefert Paragraph 29 des Betäubungsmittelgesetzes. Darin heißt es: „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer:
- Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
- eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt.“