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Corona-Regeln

Welche Kontaktbeschränkungen gibt es Weihnachten 2021?

Darf man während der Corona-Pandemie noch Besuch zu Hause empfangen?
Viele sehnen sich in Zeiten der Coronapandemie nach einem Besuch von Freunden oder Familie Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

9. Dezember 2021, 15:35 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Auch in diesem Jahr müssen sich Freunde und Familien fragen, ob sie an Weihnachten zusammen verbringen dürfen. Welche Corona-Regeln in der Weihnachtszeit bezüglich Familienbesuche bestehen, erfahren Sie in dieser Übersicht.

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Weihnachten steht vor der Tür und die Corona-Zahlen steigen. Laut Robert-Koch-Institut liegt die 7-Tage-Inzidenz in Deutschland zurzeit bei 422 (Stand 9. Dezember). Entsprechend wurden die Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern angepasst. Alle Informationen im Überblick.

Allgemein gültige Bund und Länder Regeln

Am 2. Dezember 2021 einigten sich Bund und Länder auf folgende Regelungen bezüglich der Kontaktbeschränkung:

  • Allgemein weisen Bund und Länder darauf hin, die eigenen Kontakte so weit es geht einzuschränken, um die vierte Welle zu brechen.
  • Für ungeimpfte Personen gilt im privaten Raum, dass zusätzlich zum eigenen Haushalt maximal zwei weitere Personen aus einem Haushalt gesehen werden dürfen. Diese Regel besteht auch, wenn der andere Haushalt aus geimpften oder genesenen Personen besteht. Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen.
  • Besteht eine Inzidenz über 350, so dürfen sich Geimpfte und Genesene innerhalb von Gebäuden mit maximal 50 Personen treffen. Im Freien sind es maximal 200 Personen.

Darf man sich im Garten treffen?

Egal, ob im heimischen Garten, im Haus oder in der Wohnung – für den privaten Raum gelten überall die gleichen Kontaktbeschränkungen. Auch wenn man sich im Garten an der frischen Luft aufhält und gut Abstand halten kann, sollte man auf unnötige Besuche verzichten.

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Hinweis: Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Informieren Sie sich bestenfalls zusätzlich auf den jeweiligen Internetseiten der Bundesländer.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gelten die Regeln vom 2. Dezember. Zudem hat das Bundesland am 4. Dezember zusätzliche Regelungen festgelegt. Diese besagen, dass private Treffen mit Einschränkungen erlaubt sind. Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient belegten Intensivbetten darf sich ein Haushalt mit maximal fünf weiteren Personen treffen.

Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient belegten Intensivbetten darf sich ein Haushalt mit maximal einer Person treffen. Geimpfte, Genesene und Personen unter 18 Jahren zählen nicht dazu. Paare, die keine gemeinsame Haushalte haben, gelten als ein Haushalt.

Bayern

Aufgrund von Corona dürfen sich in Bayern ungeimpfte oder nicht genesene Personen eines Haushalts maximal mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen – auch an Weihnachten. Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten zählen nicht dazu. Auch wenn Paare in verschiedenen Wohnungen leben, zählen sie als ein Haushalt.

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Berlin

Auch in Berlin gilt für ungeimpfte Personen eines Haushalts, dass sie sich nur mit maximal zwei weiteren Personen aus einem Haushalt privat treffen dürfen. Für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 14 Jahren gilt diese Regelung nicht.

Brandenburg

In Brandenburg gelten die allgemeinen Regelungen von Bund und Ländern. Im privaten Raum dürfen sich Personen, die keine vollständige Impfungen erhalten haben oder nicht genesen sind, mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren sind die Ausnahme.

Bremen

Auch in Bremen gilt, dass sich ungeimpfte Personen eines Haushalts mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen. Für Geimpfte und Genesene gilt diese Regelung nicht.

Hamburg

In Hamburg wird aufgrund von Corona darum gebeten, den eigenen Kontakt auf ein Minimum zu reduzieren – auch an Weihnachten. Die Verordnung besagt auch hier, dass sich Ungeimpfte eines Haushalts mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts treffen dürfen. Kinder unter 14 sind ebenso von dieser Regel ausgenommen wie Geimpfte und Genesene.

Hessen

In Hessen gibt es seit dem 5. Dezember 2021 für private Treffen keine Kontaktbeschränkungen für geimpfte oder genesene Personen. Für Ungeimpfte gilt die Kontaktbeschränkung von maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern darf man sich privat mit maximal 30 Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht hinzu. Menschen, die nicht genesen sind oder nicht geimpft, dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Paare gelten stets als ein Haushalt.

Niedersachsen

In Niedersachsen gilt der Beschluss der Bund und Länder. Personen, die nicht genesen sind oder nicht geimpft, dürfen sich mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

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Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW gilt für Personen ohne vollständige Impfung die Kontaktbeschränkung abgesehen des eigenen Haushalts von maximal zwei Personen eines anderen Haushalts. Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt. Auch für geimpfte oder genesene Personen gilt die Regelung nicht. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten als ein Haushalt.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz bestehen keine weiteren Regelungen bezüglich der Kontaktbeschränkung im privaten Raum.

Saarland

Nach der aktuellen Rechtsverordnung gelten im Saarland folgende Regeln bezüglich privater Treffen: Personen ohne vollständige Impfung dürfen sich abgesehen von den Menschen des eigenen Haushalts nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Geimpfte, Genesene oder Kinder unter 18 Jahren zählen nicht.

Sachsen

Gemäß der aktuellen Landesverordnung in Sachsen dürfen sich Personen ohne vollständige Impfung nur mit dem eigenen Haushalt oder einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen. Ausgeschlossen sind geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 16 Jahren.

Sachsen-Anhalt

Ab dem 6. Dezember gilt in Sachsen-Anhalt, dass sich ungeimpfte Personen eines Haushalts mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen können. Kinder unter 14 Jahren, geimpfte und genesen Personen werden nicht mitgezählt.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gelten sie allgemeinen Regeln. Personen eines Haushalts ohne vollständige Impfung dürfen sich mit maximal zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts treffen. Für geimpfte und genesene Personen gilt diese Regel nicht.

Thüringen

Aktuell gilt in Thüringen, dass man sich in geschlossenen Räumen unter der 2G-Regelung mit maximal 50 Menschen treffen darf. Die 2G-Regel tritt ab einer Personenanzahl von 15 in Kraft. Für ungeimpfte Personen gilt, dass sie sich abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen dürfen. Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten sind davon ausgenommen.

Hinweis: Alle Bundesländer empfehlen außerdem ausdrücklich, die Kontakte zu anderen so weit wie möglich zu reduzieren und auf einen kleinen Kreis immer gleich bleibender Personen zu beschränken.

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