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Urteil schafft Klarheit

Ist eine Solaranlage im Kleingarten erlaubt?

Solaranlage im Kleingarten
Das Häuschen im Kleingarten mit Solarenergie zu versorgen, klingt nach einer guten Idee. Aber ist es auch rechtlich erlaubt? Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

7. Mai 2025, 13:57 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Darf man einen Kleingarten auch für die Erzeugung von Solarstrom nutzen? Mit dieser Frage hat sich auch ein Gericht beschäftigt, nachdem ein Kleingartenverein die Installation einer Solaranlage verhindert hat. Die Entscheidung der Richter ist eindeutig.

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Solarenergie selbst zu erzeugen kann sich nicht nur für Wohnhäuser mit größerer Dachfläche lohnen, sondern auch für Kleingartenanlagen. Aber ist eine Solaranlage im Kleingarten überhaupt erlaubt? Ein wegweisendes Urteil sorgt nun für Klarheit, das bundesweit Signalwirkung haben könnte.

Solaranlage im Kleingarten – Fall landet vor Gericht

Ein Ehepaar in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) wollte im Kleingarten eine Solaranlage anbringen. Der Verein blockierte – und der Fall landete vor Gericht. Das Landgericht Dessau-Roßlau (Az: 2 O 459/24) hat am 30. April 2025 entschieden: Kleingartenvereine dürfen die Installation von Balkonkraftwerken – auch Stecker-Solarmodule genannt – nicht ohne triftigen Grund untersagen. Damit wurde der Klage eines Ehepaars aus Lutherstadt Wittenberg stattgegeben.

Laut Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hatte der Verein keine überzeugenden Gründe für sein Verbot vorgebracht. Das Gericht stellte klar, dass das Interesse an erneuerbaren Energien im konkreten Fall schwerer wiege als satzungsmäßige Regelungen eines Vereins.

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Gericht: Satzungsrecht hat Grenzen

Rechtsanwalt Sebastian Lange, der das Ehepaar vertrat, erklärte: „Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade. Satzungshoheit endet dort, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau Erneuerbarer Energien berührt werden.“

Ein generelles Verbot von Balkonkraftwerken sei demnach rechtswidrig. „Auch Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben das Recht, ihre Dächer und Gärten im Rahmen der geltenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen.“

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Verband fordert gesetzliche Konsequenzen

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, begrüßte das Urteil und forderte gesetzliche Konsequenzen: „Das Urteil ist ein starkes Signal: Klimaschutz endet nicht am Gartenzaun. Vereine können nicht länger mit starren Regeln verhindern, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Sonne nutzen.“ Die DUH sieht im Richterspruch ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz und das Recht der Bürger, aktiv zur Energiewende beizutragen – auch im Kleingarten.

„Das Interesse an erneuerbaren Energien ist heute so groß wie nie und es ist wichtig, die Menschen bei der Energiewende mitzunehmen“, erklärt Metz. „Wer dagegen auf Satzungsparagraphen pocht, handelt an der Realität vorbei. Balkonkraftwerke gehören zur Zukunft – auch im Kleingarten.“ Der Verband fordert eine bundesweite und einheitliche Gesetzgebung, die Verfahren wie dieses überflüssig machen würde.

Felix Mildner
Redaktionsleiter

Ein Urteil mit Signalwirkung

„Das Urteil aus Dessau-Roßlau ist zwar bislang noch nicht rechtskräftig. Dennoch könnte es eine wichtige Orientierungshilfe für vergleichbare Fälle in ganz Deutschland sein – insbesondere, solange es keine bundeseinheitliche Regelung für Solaranlagen in Kleingärten gibt.“

Themen Photovoltaik

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