Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Nach Trennung

Kredit muss nach Trennung nicht immer zusammen abbezahlt werden

Eine Familie sitzt traurig am Tisch
Eine Trennung ist meist schmerzhaft, vor allem, wenn man gemeinsame Verpflichtungen hat Foto: Getty Images
dpa

18.04.2021, 05:13 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wer zahlt den Kredit nach einer Trennung ab? Grundsätzlich müssen Paare ihn gemeinsam abstottern – es sei denn, einer der beiden zieht aus dem Darlehen den alleinigen Nutzen.

Artikel teilen

Für einen gemeinsamen Kredit haften Ehepartner nach einer Trennung in der Regel auch gemeinsam. Anders kann es sich verhalten, wenn einer der Ex-Partner aus einem Teil des Kredits alleine den Nutzen zieht. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden (Az.: 9 UF 93/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Mehr zum Thema

Kredit muss nach Trennung nicht zwangsläufig gemeinsam abbezahlt werden

In dem verhandelten Fall hatte das Ehepaar einen Kredit in Höhe von 38.000 Euro aufgenommen. Davon nutzten sie rund 18 000 Euro, um einen anderen Kredit abzulösen. Mit diesem hatten sie ein Auto finanziert. Der Wagen war das Familienfahrzeug. Nachdem sich das Paar Ende 2015 getrennt hatte, nutzte der Mann den Pkw allein.

Dazu passend: Was bedeutet ein Auszug nach Trennung für den Mietvertrag?

Der Mann zahlte die Kreditraten. Von seiner früheren Partnerin verlangte er die hälftige Erstattung der Raten, die er seit ihrer Trennung gezahlt hatte. Für die Zukunft sollte sie ihn zur Hälfte freistellen.

Das Gericht gab dem Mann nur zum Teil Recht. Seine Ex-Partnerin müsse nicht für die rund 18 000 Euro haften, die auf die Umschuldung des Pkw-Kredits entfielen. Mit der Trennung habe der Familie das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung gestanden, da nur der Mann es genutzt habe.

Wer allein den Nutzen habe, der müsse auch allein die Lasten tragen. Den übrigen Anteil am Kredit müssen Mann und Frau jeweils zur Hälfte abtragen. Laut Gesetz hafteten Gesamtschuldner zu gleichen Teilen, wenn nichts anderes festgelegt sei, und hierfür gebe es im vorliegenden Fall keine Indizien. Es gebe auch keine Anzeichen, dass der Mann das Geld für eigene Zwecke verwendet habe.

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.