10. Januar 2022, 17:01 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Mit dem neuen Jahr kommen auf Hausbesitzer und Bauherren neue Regelungen, Kosten und Pflichten zu. Eine Förderung fällt gänzlich weg. myHOMEBOOK gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.
2022 greifen für Hausbesitzer wichtige gesetzliche Neuregelungen. Und auch Bauherren und Grundstückseigentümer müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Neuerungen betreffen die Förderung für das energetische Sanieren, die CO2-Abgabe, die Grundsteuer und die Höhe des Schornsteins. In einigen Bundesländern wird zudem der Einbau eines Solardaches Pflicht. Und ganz merklich klettern die Kosten für Energie in ungeahnte Höhen. Vor allem wird das Heizen mit Öl und Gas teurer.
Neuregelung – Förderung für Hausbesitzer und Bauherren fällt weg
Für die energetische Sanierung von Gebäuden gibt es viele Förderprogramme mit teils satten Zuschüssen, Krediten und Steuervorteilen. Für eine Förderung tickt allerdings die Uhr: Bis Ende Januar 2022 nimmt die Staatsbank noch KfW-Anträge entgegen, um eine Kredit-Förderung für einen Neubau nach dem „Effizienzhaus 55“- Standard zu erhalten. Bis zu 15 Prozent des Kreditbetrags bis maximal 120.000 Euro werden gezahlt, also bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit.
Hintergrund für die Neuregelung für Hausbesitzer und Bauherren: Ein „Effizienzhaus-55“ spart relativ wenig CO2 ein, verglichen zu Referenzgebäuden nach GEG mit gleicher Geometrie, Nutzfläche, Ausrichtung und bestimmten technischen Ausrüstungsvorgaben. Paul Lichtenthäler vom Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt: „Die relativ geringe Einsparung von CO2, die das „Effizienzhaus 55“ im Vergleich dazu erreicht, kostet viel Geld, das nach Ansicht des Bundes vor allem beim energieeffizienten Sanieren im Gebäudebestand viel effektiver zur CO2-Reduktion eingesetzt werden kann. Ziel ist also eine Umschichtung in eine Förderung, die pro Förder-Euro mehr CO2 reduziert als beim Förderprogramm für ein Effizienzhaus-55“.
Die Neuregelung betrifft in erster Linie Neubauten. Bestandsimmobilien werden auch weiterhin nach dem „Effizienzhaus 55“-Standard gefördert. Die KfW-Bank bietet darüber hinaus weitere Förderprogramme an für die Baugruppen 40, 70, 85 oder 100.
Neue EEG-Umlage auch für Hausbesitzer
Die EEG-Umlage für 2022 betrifft nicht nur Haus- und Grundstücksbesitzer, sondern alle Stromkunden. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird über diese „EEG-Umlage“ finanziert. EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz. Nach Auskunft der Bundesregierung sinkt die bisher stetig gestiegene EEG-Umlage ab 2022 deutlich ab. Anstatt von 6,5 Cent soll der Preis für eine Kilowattstunde Strom nur noch rund 3,7 Cent betragen.
Strompreis
Viele Stromkunden reiben sich ob dieser guten Nachricht erstmal die Augen. Von sinkenden Preisen merken viele Verbraucher nichts. Im Gegenteil, die Strompreise explodieren derzeit. Grund: Die Strom-Grundversorger und Alternativanbieter müssen auf dem derzeitig angespannten Energiemarkt für Strom, Gas, Kohle und Öl mehr Geld bezahlen, als noch vor einem Jahr. Neben der CO2-Abgabe für diese Energieträger ist der hohe Großhandelspreis dafür verantwortlich, weshalb die Strompreise für Verbraucher derzeit durch die Decke schießen.
Ein zusätzlicher Grund: In Frankreich wurden 14 Atomkraftwerke wegen Wartungsarbeiten vorübergehend vom Netz genommen. Normalerweise liefern französische Reaktoren Atomstrom nach Deutschland. Der Wegfall der Stromlieferung wirkt sich auch hierzulande auf die Preissteigerung beim Strom aus.
Die EEG-Umlage mag sinken, beim Verbraucher kommt der Effekt nicht an. Die Experten des Vergleichsportals „Check24“ geben zur derzeitigen Energiekrise an, dass die Preiserhöhungen in der Grundversorgung durchschnittlich 68,1 Prozent betragen.
CO2-Preis
Der Ausstoß des Klimakillers Kohlenstoff-Dioxid (CO2) soll reduziert werden. Die Deckelung funktioniert über den Preis. Das von der Politik beschlossene „Klimapaket“ reguliert, was jeder für die Emission bezahlen muss. Laut der Experten der Verbraucherzentrale betrugen die Abgaben für das klimaschädliche Gas 25 Euro pro Tonne im vergangenen Jahr. Bis 2025 müssen schrittweise 55 Euro pro Tonne berappt werden. Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent ist dabei nicht einberechnet. Sowohl bei Erdgas, als auch bei Heizöl steigen in den kommenden Jahren die Heizkosten nochmals deutlich an, prognostizieren die Verbraucherschützer.
Erik Stange ist Pressesprecher beim Bauherren-Schutzbund (BSB). Auf Anfrage von myHOMEBOOK prognostiziert er, dass der steigende CO2-Preis zu einer weiteren Verteuerung der Baukosten führen werde. Zudem würde auch das Heizen mit nicht regenerativen Energieträgern teurer. „Eine bedarfsgerechte Förderung ist eine Voraussetzung dafür, dass Verbraucher dazu motiviert werden, auf regenerative Energien umzusteigen“, erklärt Stange.
Grundsteuerreform für Hausbesitzer
Ab Mitte des Jahres müssen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken eine Grundsteuererklärung abgeben. „Diese ist notwendig, um die Grundstückswerte zu ermitteln, auf denen ab 2025 die Grundsteuer beruhen soll“, sagt Erik Stange. Bisher würden zur Ermittlung Einheitspreise zugrunde gelegt.
Vordrucke zur Grundsteuererklärung stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Stange vermutet, dass die Erklärung zur Grundsteuer über das Elster-System online möglich sein wird. Die Finanzämter der Bundesländer werden voraussichtlich im Frühjahr auf Besitzer und Besitzerinnen mit einem Informationsschreiben zukommen. Die Erklärungen sind dann ab Juli bis Ende des Jahres möglich.
Lichtenthäler vom VPB erklärt, dass die die Lage des Grundstücks, die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert, die Gebäudeart, dessen Wohnfläche und das Baujahr des Gebäudes bemessen werden. „Mithilfe dieser Angaben wird aber erst der Grundsteuerwert ermittelt, es folgt noch der Grundsteuermessbetrag. Der wird vom Finanzamt nach gesetzlichen Vorgaben errechnet, dabei machen Sachsen und das Saarland abweichende Vorgaben. Erst mit dessen Multiplikation mit dem gemeindlichen Hebesatz wird dann von der Gemeinde der so neu berechnete Grundsteuerbetrag später erhoben. Es gibt aber in einigen Ländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen und Hessen abweichende Regelungen.“
Schornsteine müssen höher werden
Für Hausbesitzer und Bauherren gibt seit Jahresbeginn es zudem Neuregelungen für Schonsteine. Grundsätzlich muss die Öffnung neuer Schornsteine am höchsten Punkt des Hauses angebracht sein und den First um 40 cm überragen. Hintergrund ist die Reduzierung der Luftverschmutzung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen.
Paul Lichtenthäler vom VPB sagt, dass die Neuregelung Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen beträfe. Bestandsanlagen seien ausgenommen. „Normalerweise reicht es, wenn bei einem firstnah angeordnetem Schornstein dieser 40 Zentimeter über den First ragt. Die Höhe der umliegenden Belüftungsmöglichkeiten spielt auch eine Rolle, ebenso die Leistung der Feuerungsanlage. Auch für Hanglagen gibt es besondere Vorschriften. Bei nicht unterschiedlich hoher Nachbarschaftsbebauung in ebenem Gelände wirkt sich diese Neuregelung daher nicht sonderlich gravierend aus und dient zudem dem Gesundheitsschutz“, erklärt VPB-Experte Lichtenthäler. Und er fügt an, dass es zudem angenehmer sei, wenn es während der Heizperiode nicht nach Verbranntem, Rauch oder einem versottenen Schornstein rieche.
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Solardachpflicht
In einigen Bundesländern gilt ab diesem Jahr eine Solardachpflicht. Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund sagt: „In Baden-Württemberg gilt die Solardachpflicht für neue Wohngebäude ab dem 1. Mai. Auch in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gelten ab dieses Jahr bestimmt Solardachpflichten, jedoch nicht explizit für den Bau neuer Wohngebäude.“