Im Bereich der Pfandflaschen gibt es immer wieder Umstellungen, die auch für Verbraucher relevant sind. So soll die Pfandregelung nun auf weitere Produkte ausgeweitet werden. Um welche es sich dabei handelt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Bundesregierung möchte die Regelungen beim Pfandsystem überarbeiten. Bereits seit 2022 müssen Kunden im Supermarkt für sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend Pfand zahlen. Das gilt seit 2022 ohne Ausnahme auch für alle Getränkedosen. Betroffen sind bisher unter anderem Erfrischungsgetränke, Mineralwasser, Bier und alkoholhaltige Mischgetränke. Hier fällt ein Pfand von 25 Cent an. Doch damit nicht genug: Nach einer Übergangsfrist sollen bis 2024 noch weitere Pfandflaschen darunter fallen.
Was sich bis 2024 bei Pfandflaschen ändert
Laut Angaben der Bundesregierung werden bis 2024 auch alle Plastikflaschen mit Milchgetränken in die Regelung einbezogen. Hier gilt aktuell noch eine Übergangsfrist. Dies betrifft unter anderem Produkte von Herstellern wie Müllermilch oder auch diverse Kaffee-Mischgetränke, etwa von Nescafé.
Auf welche Getränke gibt es kein Pfand?
Bislang sind bestimmte Getränke von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen. Dazu gehören Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energydrinks unterliegen weiterhin laut der Bundesregierung keiner Pfandregelung.
myHOMEBOOK meint
„An sich ist das Pfandsystem eine tolle Sache, da Ressourcen gespart und zurück in den Kreislauf gebracht werden können. Allerdings kommt es dennoch immer wieder zu unangenehmen Situationen an der Supermarktkasse, wenn etwa bestimmte Flaschen nicht angenommen werden. Wer etwa keine Dosen verkauft, muss auch keine zurücknehmen. Hier wäre eine einheitliche und verbraucherfreundliche Lösung sinnvoll.“– Felix Mildner, Redaktionsleiter