Bild.de Hier geht es zurück zu Bild.de
Baumarktpartner
von myHOMEBOOK
StartseiteNews

Neue Produkte betroffen! Was sich bei Pfandflaschen 2024 ändert

Recycling

Neue Produkte betroffen! Was sich bei Pfandflaschen 2024 ändert

Pfandflaschen
Seit Anfang 2022 gilt bereits ein Pfand für alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff. Nach einer Übergangsfrist kommen bis 2024 weitere hinzuFoto: Getty Images

Im Bereich der Pfandflaschen gibt es immer wieder Umstellungen, die auch für Verbraucher relevant sind. So soll die Pfandregelung nun auf weitere Produkte ausgeweitet werden. Um welche es sich dabei handelt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Bundesregierung möchte die Regelungen beim Pfandsystem überarbeiten. Bereits seit 2022 müssen Kunden im Supermarkt für sämtliche Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend Pfand zahlen. Das gilt seit 2022 ohne Ausnahme auch für alle Getränkedosen. Betroffen sind bisher unter anderem Erfrischungsgetränke, Mineralwasser, Bier und alkoholhaltige Mischgetränke. Hier fällt ein Pfand von 25 Cent an. Doch damit nicht genug: Nach einer Übergangsfrist sollen bis 2024 noch weitere Pfandflaschen darunter fallen.

Was sich bis 2024 bei Pfandflaschen ändert

Laut Angaben der Bundesregierung werden bis 2024 auch alle Plastikflaschen mit Milchgetränken in die Regelung einbezogen. Hier gilt aktuell noch eine Übergangsfrist. Dies betrifft unter anderem Produkte von Herstellern wie Müllermilch oder auch diverse Kaffee-Mischgetränke, etwa von Nescafé.

Auf welche Getränke gibt es kein Pfand?

Bislang sind bestimmte Getränke von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen. Dazu gehören Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energydrinks unterliegen weiterhin laut der Bundesregierung keiner Pfandregelung.

myHOMEBOOK meint

„An sich ist das Pfandsystem eine tolle Sache, da Ressourcen gespart und zurück in den Kreislauf gebracht werden können. Allerdings kommt es dennoch immer wieder zu unangenehmen Situationen an der Supermarktkasse, wenn etwa bestimmte Flaschen nicht angenommen werden. Wer etwa keine Dosen verkauft, muss auch keine zurücknehmen. Hier wäre eine einheitliche und verbraucherfreundliche Lösung sinnvoll.“Felix Mildner, Redaktionsleiter

Themen

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.