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Neue Regelung

Für wen Rasenmähen künftig teuer werden kann

Aufsitzrasenmäher
Eine neue Regelung könnte das Rasenmähen unter bestimmten Umständen teurer werden lassen Foto: Getty Images / kozmoat98

28.12.2023, 15:42 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Für Besitzer von bestimmten Rasenmähern könnte es in Zukunft teuer werden: Eine verpflichtende Kfz-Versicherung ist geplant. Wer sie ignoriert, muss sogar mit einem Bußgeld rechnen. myHOMEBOOK erklärt die Hintergründe.

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Auch wenn man sie hierzulande in privaten Gärten eher selten sieht – Aufsitzrasenmäher können sich ab einer gewissen Quadratmeterzahl durchaus lohnen. Aber nicht nur für die Rasenpflege kommen die Mäher zum Einsatz, auf manchen Dorffesten werden mitunter sogar Rasenmäher-Rennen veranstaltet. Dieser Spaß könnte bald teuer werden – oder vielleicht auch ganz verschwinden. Denn die Regierung plant, eine zusätzliche Versicherung für Rasenmäher, Gabelstapler und andere langsam fahrende Fahrzeuge einzuführen.

Was ist bei der Versicherung von Rasenmähern geplant?

Bislang muss man in Deutschland für Fahrzeuge, die langsamer als 20 Kilometer pro Stunde fahren, keine Extra-Versicherung abschließen. Laut Plänen der Regierung sollen nun bald auch diese versicherungspflichtig sein. Das trifft nicht nur Aufsitzrasenmäher, sondern auch Gabelstapler oder langsam fahrende Traktoren. Im Grunde alle Fahrzeuge, die zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde fahren.

Ab wann gilt die Regelung?

Ursprünglich sollte die Versicherungspflicht bereits im Dezember 2023 in Kraft treten. Jetzt haben Besitzer langsamer Fahrzeuge bis zum 1. Januar 2025 Zeit, um eine entsprechende Versicherung abzuschließen. „Benutzen Sie Ihren Aufsitzrasenmäher ausschließlich auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie keine spezielle Kfz-Versicherung“, betont die Stiftung Warentest. „Ansonsten brauchen Sie eine – die Produkte werden aber erst entwickelt.“

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) sieht das Vorhaben problematisch: „Jetzt will die Regierung so hohe Versicherungssummen hierfür vorschreiben, dass mehrere hunderttausend Versicherungsverträge geändert werden müssten – mit der Folge, dass viele Versicherte mehr zahlen würden als bisher“, erläutert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Tipp der Stiftung Warentest: Wer Halter eines solchen langsamen Fahrzeugs ist und sichergehen will, könne seinen Privathaftpflichtversicherer fragen, ob entsprechende Fahrzeuge in seinem Besitz weiterhin mitversichert sind oder mitversichert werden können.

Wie war der Versicherungsschutz bisher geregelt?

Bislang waren Rasenmäher und Co. durch die allgemeinen Haftpflichtversicherungen der jeweiligen Halter versichert, also über die Privathaftpflicht oder die Betriebshaftpflicht. Das funktioniert auch reibungslos, erklärt Asmussen: „Uns ist nicht ein Schadenfall bekannt, in dem der Versicherungsschutz der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht ausgereicht hätte.“

In Zukunft wäre dann eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, und zwar „mit so hohen Versicherungssummen, wie sie auch für Autos und Lastwagen gelten“, kritisiert der Experte.

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Inwiefern trifft die neue Regelung Gartenbesitzer?

Eine gute Nachricht in dem ganzen Versicherungswirrwarr: Die Versicherungspflicht gelte laut § 6 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs nur für Fahrzeuge, die auch auf öffentlich zugänglichem Gelände zum Einsatz kämen. Wenn sich ein netter Nachbar also dazu bereit erklärt, den Dorfplatz oder den Fußballplatz zu mähen, und den Weg dorthin mit dem Aufsitzmäher zurücklegt, bräuchte er diesen Versicherungsschutz. Im privaten Garten hat man wohl vorerst nichts zu befürchten.

Was passiert, wenn man sich weigert, eine Versicherung abzuschließen?

Wenn man sich weigert, eine Versicherung für den Rasenmäher abzuschließen, drohen empfindliche Strafen, schreibt der GDV: „Wer dieser neuen Pflicht nicht nachkommt, würde zudem nicht nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, sondern sich strafbar machen. Im schlechtesten Fall droht dann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, zudem könnte das Fahrzeug eingezogen werden.“

Warum das Ganze?

„Hintergrund dieses Gesetzentwurfs ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung („KH-Richtlinie“, EU 2021/2118) in deutsches Recht. Ein Schwerpunkt liegt unter anderem darin, eine Vereinheitlichung bei Entschädigungen von Verkehrsopfern im Falle einer Insolvenz eines Autoversicherers zu schaffen.“Franka Kruse-Gering, myHOMEBOOK-Redakteurin

Mit Material der dpa

Themen Rasen Rasenmäher
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