Wer sein Haus energetisch modernisieren möchte, dabei aber das äußere Erscheinungsbild nicht verändern darf oder will, steht vor einer Herausforderung. In solchen Fällen kann eine Innendämmung die Lösung sein. Doch nicht jede Maßnahme ist automatisch sinnvoll – und Fehler beim Einbau können teure Folgen haben. Die Verbraucherzentrale Bayern erklärt, worauf es ankommt.
Wann eine Innendämmung sinnvoll ist
Eine Innendämmung bietet sich insbesondere dann an, wenn die Fassade unter Denkmalschutz steht, der Abstand zum Nachbarhaus zu gering ist oder Uneinigkeit in der Eigentümergemeinschaft herrscht. Auch wenn sie meist etwas weniger Energie einspart als eine Außendämmung, kann sie die Heizkosten deutlich senken und das Raumklima verbessern – vorausgesetzt, die Wand ist trocken und frei von Feuchtigkeit.
Zwei Varianten sind gängig: Entweder werden Dämmplatten in eine Holz- oder Metallkonstruktion eingebaut, die mit einer Dampfbremse versehen und anschließend verkleidet wird. Oder es kommen diffusionsoffene Dämmplatten, beispielsweise aus mineralischen Materialien, zum Einsatz, die man direkt auf die Innenwand klebt und danach verputzt.
Entscheidend ist ein fachgerechter Einbau, denn: Ohne professionelle Ausführung kann sich Tauwasser bilden, was zu Feuchteschäden führt. In der Regel ist daher ein bauphysikalischer Nachweis nötig, betont die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Ein Pluspunkt: Das äußere Erscheinungsbild des Hauses bleibt erhalten – ein wichtiger Faktor bei denkmalgeschützten Gebäuden. Zudem lässt sich die Dämmung nach Bedarf auch nur in einzelnen Räumen vornehmen. Eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ist hierfür nicht notwendig.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Wärmebrücken können unter Umständen bestehen bleiben, und die Dämmleistung fällt geringer aus als bei einer Außendämmung. Außerdem reduziert sich die Wohnfläche dabei nur geringfügig. Wichtig ist auch, dass ein ausreichender Feuchteschutz nachgewiesen wird.
Fördermöglichkeiten nutzen
Wer auf Innendämmung setzt, kann auf finanzielle Unterstützung hoffen: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt bis zu 20 Prozent Zuschuss bei denkmalgeschützten oder schützenswerten Fassaden, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Werden darüber hinaus Effizienzhausstandards erreicht, sind weitere Förderprogramme und zinsgünstige Kredite möglich.
Einen guten Einstieg in das Thema bietet der digitale Dämmatlas der Verbraucherzentrale. Das Online-Tool liefert umfassende Informationen zu geeigneten Systemen, Materialien und deren Einsatzmöglichkeiten.
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen.
Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den
Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit
Tracking und Cookies entscheiden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige
Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an
datenschutz@axelspringer.de.