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Die Vor- und Nachteile

Das sollte man beim Kauf eines denkmalgeschützten Gebäudes wissen

Gebäude unter Denkmalschutz in Monschau
Bei denkmalgeschützten Fachwerkhäusern, wie hier in Monschau, unterliegt die energetische Sanierung Auflagen – so darf hier etwa nicht die Dämmung außen auf die besondere Fassade kommen Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

08.02.2020, 08:13 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Beim Denkmalschutz geht es um mehr als um den Erhalt von schönen alten Fassaden. Das Sanieren ist für Eigentümer mit einigen Auflagen verbunden – aber teils auch mit Steuervorteilen.

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Wenn es um Gebäude geht, die unter Denkmalschutz stehen, denken viele an schöne Jugendstilvillen oder an historische Fachwerkhäuser. Doch ein Denkmal muss nicht besonders alt oder schön sein, sagt Jörg Nowitzki, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes (BSB).

Einen Denkmalschutzstatus erhalten Gebäude aufgrund ihrer Geschichte oder ihrer Bedeutung für die Menschen. Das historische Bauwerk müsse „aus der Masse des Gebauten“ herausstechen, umschreibt es Nowitzki.

Kriterien dafür stehen in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen der Bundesländer, erklärt Uwe Koch vom Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz. Die Landesämter für Denkmalpflege entscheiden per Gutachten, ob die Voraussetzungen für den Schutz erfüllt sind.

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude kauft, hat dadurch Vorteile – aber auch einige Auflagen zu erfüllen, wenn er diese saniert. Denn bei einem Denkmal braucht man dafür eine Genehmigung.

Behörden beraten bei der Sanierung

Die Behörden sind laut Koch dazu verpflichtet, Eigentümer zu beraten. Meist werden während dieser Gespräche gemeinsame Denkmalpflege-Ziele festgelegt, bevor sie dann im formalen Genehmigungsverfahren festgeschrieben werden.

Trotzdem empfiehlt Nowitzki Hausbesitzern, sich möglichst frühzeitig auch Experten wie Architekten und Denkmalpfleger zur Hilfe zu holen, damit die Auflagen erfolgreich umgesetzt werden – denn diese können es in sich haben. Gleichzeitig gibt er aber auch Entwarnung:

Es gehe vor allem um den Erhalt der Aussagekraft und der Struktur des jeweiligen Denkmals. Daher sind Eingriffe in die Konstruktion, etwa das Versetzen tragender Wände, in der Regel nicht möglich.

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Gebäude unter Denkmalschutz: Außendämmung von Fassade oft nicht erlaubt

So kann zum Beispiel eine Außendämmung von Straßenfassaden tabu sein, wenn diese als erhaltenswert gilt. Eine Innendämmung dieser Wände sei dagegen mit entsprechender bauphysikalischer Berechnung machbar. Grundsätzlich gilt bei solchen Gebäuden also: Denkmalschutz geht vor Energieeinsparung. Nur rund zwei bis drei Prozent der Bausubstanz in Deutschland steht unter Denkmalschutz, sagt Benedikt Hotze vom Bund Deutscher Architekten (BDA).

Ein Großteil davon befindet sich laut Koch in Privateigentum für die Eigennutzung und Vermietung. „Für viele Erwerber stellen Häuser unter Denkmalschutz gerade wegen steuerlicher Vorteile ein lukratives Anlageobjekt dar“, erklärt der Bauherrenberater die Kaufmotivation.

Ist das Objekt jedoch sanierungsbedürftig, kann es teuer werden: Zusätzliche Kosten von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises müssten Sanierer aufbringen, etwa bei Häusern aus der Vorkriegszeit. Wurde das Haus ab dem Jahr 1980 erbaut, sind es auch noch rund 20 Prozent.

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Denkmal-Erwerb als gesellschaftliche Aufgabe

Trotzdem halten Nowitzki, Koch und Hotze den Kauf und den Schutz für wichtig – als eine gesellschaftliche Aufgabe. Baudenkmale stifteten „insbesondere Identität und Heimat“, sagt Koch. Sie symbolisierten die Werte einer bestimmten Epoche und sind unter anderem Zeugnisse des Alltagslebens, ergänzt Nowitzki. Aber er betont auch: Das Wichtigste an einem Denkmal sollte seine Nutzung sein.

Daher sieht Hotze den ersten Schritt zum guten Denkmalschutz bei den Erwerbern: „Der Kauf eines Denkmals ist eine bewusste Entscheidung.“ Gewisse Auflagen gehören dazu, meist verlaufe die Zusammenarbeit mit den Denkmalschutzbehörden aber kooperativ. Sie gewinnen auch dadurch: „Es heißt schließlich, Nutzung ist der beste Denkmalpfleger.“

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