23.10.2023, 15:27 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ein schöner Abend am Kamin, ein Lagerfeuer oder einfach nur Heizen mit dem Holzofen: Für alle das benötigt man Brennholz. Manch einer will sich da den Weg in den Baumarkt und vor allem das Geld sparen und fährt einfach in den Wald zum Holz sammeln. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Das Heizen mit Kamin und Ofen ist immer gefragter – nicht zuletzt wegen steigender Kosten bei Strom, Gas und Öl. Doch dafür benötigt es genügend Holz. Im Baumarkt ist dieses nicht gerade günstig. Brennholz im Wald zu sammeln, scheint da die günstigere Variante.
Brennholz im Wald sammeln – darauf muss man achten
Ob das Sammeln von liegengebliebenem Holz erlaubt ist, regeln die Landeswaldgesetze. Hier können auch Einschränkungen gemacht werden, etwa, dass man nur in bestimmten Abschnitten des Waldes sammeln darf. Oder dass nicht mehr als eine kleine Menge Leseholz, die zum Beispiel in eine Schubkarre passt, mitgenommen werden darf.
Was gar nicht geht, ist das Abbrechen oder Absägen von Zweigen und Ästen oder gar das eigenmächtige Fällen eines Baumes. Und auch in den vielen deutschen Wäldern in Privatbesitz kann das Einsammeln von Leseholz ohne Erlaubnis rechtlichen Probleme nach sich ziehen.
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Mit Holzsammelschein Brennholz sammeln
Um sich im Zweifel erst gar nicht strafbar zu machen, kann man sich einen sogenannten „Holzsammelschein“ oder „Leseschein“ besorgen. Solch ein Schein lohnt auch, wenn man mehr als nur eine „geringfügige Menge“ an Leseholz mitnehmen will.
Den Schein kann man beim zuständigen Forstamt oder der Gemeindeverwaltung beantragen. Dieser ist in der Regel zwischen einem Monat und einem Jahr gültig. Und auch die Gebühren fallen von Region zu Region unterschiedlich aus. Meist muss man zwischen 5 und 30 Euro für den Schein berappen.
Der Haken: Nicht immer bekommt man die Bescheinigung gleich ausgehändigt. Generell gilt ein Holzsammelschein nur für ein bestimmtes Waldgebiet. Je nach Region ist die Nachfrage unterschiedlich hoch und es wird nur eine bestimmte Anzahl an Erlaubnissen vergeben. Es lohnt sich also, frühzeitig die Bescheinigung zu beantragen. Prinzipiell muss man den Schein beim Sammeln immer dabei haben, um ihn bei Bedarf der Polizei oder dem Förster vorzuzeigen.
Sammelverbot im Frühjahr
Generell ist es auch mit dem Holzsammelschein nur gestattet, tagsüber Holz zu sammeln. Und zwar nur solches, das am Boden liegt. Meist ist es zudem verboten, zwischen März und Mai Brennholz im Wald zu sammeln. In dieser Zeit müssen junge Wildtiere besonders geschützt werden. Eine weitere Einschränkung: In der Regel darf keine Motorsäge eingesetzt werden. Allerdings ist zum Zerkleinern von kleinen Ästen eine Handsäge häufig erlaubt.
Gesammeltes Holz muss vom Förster abgenommen werden. Vorab vereinbart man mit diesem meist eine gewisse Abnahmemenge zu einem festen Preis. Die Menge wird im Holzsammelschein notiert und darf bei der Abnahme nicht überschritten werden.
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Als Selbstwerber Brennholz im Wald mit Motorsäge sammeln
In vielen Bundesländern kann man sich sein Brennholz an schon gefällten Bäumen auch selbst absägen, um dieses dann günstig zu erwerben. Dafür braucht man einen sogenannten „Selbstwerberschein“, den man ebenfalls beim zuständigen Forstamt beantragen kann.
Zusätzlich benötigt man einen „Motorsägenführerschein“. Den bekommt man, nachdem man erfolgreich einen Motorsägekurs bestanden hat. Qualifizierte Anbieter nach den Vorgaben des Gemeinde-Unfall-Verbandes (GUV 8624) findet man online. Auch bieten viele Gartencenter und Baumärkte solche Kurse an.