10. November 2025, 13:24 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Der Gedanke klingt verlockend: Statt teures Kaminholz zu kaufen, einfach selbst im Wald Brennholz sammeln. Doch so unkompliziert, wie es scheint, ist es leider nicht. Wer nicht genau weiß, was erlaubt ist und was nicht, riskiert empfindliche Strafen. Denn die Regeln zum Holzsammeln sind streng – und regional sehr unterschiedlich. Was erlaubt ist, wo Genehmigungen notwendig sind und wann das Sammeln sogar verboten ist.
Brennholz im Wald nicht ohne Leseschein sammeln
Wer selbst Brennholz im Wald sammeln möchte, benötigt in der Regel einen Sammelschein – auch Leseschein genannt. Dieser wird vom zuständigen Forstamt oder der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Die Kosten liegen je nach Region zwischen fünf und dreißig Euro, die Gültigkeit variiert meist zwischen einem Monat und einem Jahr. Auf dem Schein ist genau festgelegt, in welchen Waldgebieten gesammelt werden darf.
Wichtig: Wer ohne gültigen Sammelschein auch nur kleine Mengen Holz mitnimmt, muss mit Bußgeldern rechnen.
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Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften
In Deutschland regeln die Landeswaldgesetze, unter welchen Bedingungen Holz gesammelt werden darf. In Bayern etwa gilt zusätzlich die sogenannte Leseholzverordnung. Diese besagt, dass abgestorbenes, am Boden liegendes Holz nur mit Genehmigung der Gemeinde gesammelt werden darf. Vor dem Sammeln sollte man sich unbedingt bei der örtlichen Forstbehörde oder der Gemeinde über die regionalen Vorgaben informieren.
Was erlaubt ist – und was nicht
- Ein Sammelschein berechtigt nur zum Mitnehmen von sogenanntem Leseholz – also Holz, das bereits abgestorben und am Boden liegend ist. Das Fällen oder das Abschneiden von Ästen an lebenden Bäumen ist grundsätzlich verboten.
- Auch die Art der Werkzeuge ist geregelt: Motorsägen dürfen nur mit spezieller Genehmigung verwendet werden. Zulässig ist meist lediglich das Zerkleinern mit Hand- oder Bügelsägen. Und: Gesammelt werden darf ausschließlich tagsüber.
- Ein häufiger Irrtum betrifft die sogenannte Handstraußregelung (§ 39 Abs. 3 BNatSchG): Diese erlaubt nur das Sammeln kleiner Mengen von wild wachsenden Pflanzen, Pilzen oder Beeren – nicht aber von Holz.
- In vielen Regionen ist das Holzsammeln zwischen März und Mai untersagt. Grund ist die Brut- und Setzzeit von Wildtieren, in der Störungen vermieden werden sollen.
- Zudem gibt es Sperrgebiete – etwa Naturschutzflächen oder Waldstücke mit seltenen Tierarten –, die auch mit Sammelschein nicht betreten werden dürfen.
- Ein weiterer Punkt betrifft den Abtransport: In manchen Gemeinden ist dieser nur zu Fuß oder mit Schubkarre erlaubt. Die Nutzung von Fahrzeugen wie Pkw oder Anhänger kann untersagt sein.
Was viele nicht wissen: Totholz ist für das Ökosystem im Wald von großer Bedeutung. Es dient zahlreichen Tier- und Insektenarten sowie Pilzen als Lebensraum. Förster lassen solches Holz daher bewusst liegen, um die Biodiversität zu erhalten. Unkontrolliertes Sammeln kann diesem natürlichen Gleichgewicht erheblich schaden.
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Selbstwerberschein und Motorsägenkurs
Wer an gefällten Stämmen sägen will, benötigt einen sogenannten Selbstwerberschein. Dieser erlaubt es, bereitgestelltes Holz eigenhändig zu zerkleinern. Voraussetzung dafür ist fast immer ein Motorsägen-Führerschein – der sogenannte Kettensägenschein –, der in speziellen Kursen erworben werden kann. Qualifizierte Anbieter nach den Vorgaben des Gemeinde-Unfall-Verbandes (GUV 8624) findet man online. Auch bieten viele Gartencenter und Baumärkte solche Kurse an.
Nach der Holzernte erfolgt die Abnahme durch den Förster: Menge und Qualität werden geprüft, das Holz wird vermessen und der Preis festgelegt. Erst danach darf es mitgenommen und genutzt werden.
Wer sich nicht an Regeln hält, riskiert Bußgeld
Das unerlaubte Sammeln von Holz gilt als Diebstahl – selbst wenn es sich um kleine Mengen handelt. Die Strafen können laut Bußgeldkatalog empfindlich sein:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
- In besonders schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren
Auch das Mitnehmen von Holz aus Privatwäldern ohne Zustimmung des Eigentümers kann eine Anzeige nach sich ziehen.
Brennholz nur mit Erlaubnis sammeln
„Selbst Brennholz im Wald zu sammeln kann eine günstige und nachhaltige Lösung sein – allerdings nur, wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält. Ohne Sammelschein oder mit falschen Werkzeugen riskiert man nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet auch das ökologische Gleichgewicht im Wald. Der wichtigste Tipp: Vor dem Sammeln immer bei der zuständigen Forstbehörde oder dem Revierförster nachfragen, welche Regeln im jeweiligen Gebiet gelten.“