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Wann man Anspruch auf Fördergelder bei der Dachdämmung hat

Wann man beim Dämmen des Dachs Fördergeld beanspruchen kann
Wer über den vorgeschriebenen Mindestwert hinaus sein Dach dämmt, spart Energie und Geld - und kann darüber hinaus noch Förderung beantragen Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

01.03.2020, 04:22 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ist das Dach schlecht oder gar nicht gedämmt, geht darüber eine Menge Wärme verloren. Das verursacht Kosten. Wenn Hausbesitzer nachrüsten, können sie mitunter Fördermittel in Anspruch nehmen.

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Eine Dachdämmung ist in ein paar Tagen erledigt und die Kosten sind innerhalb von fünf bis 20 Jahren wieder eingespart. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Wie viel die es kostet, das Dach zu dämmen, hängt vor allem vom Dachzustand ab – und daraus ergibt sich dann auch, wer Anspruch auf Fördergelder hat.

Ab wann kann man beim Dämmen vom Dach Fördergeld beantragen?

Wer sein Haus nach dem 1. Februar 2002 gekauft hat, ist sogar verpflichtet, den Dachstuhl oder den Dachboden zu dämmen, sonst drohen mitunter sogar Geldstrafen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei ein bestimmter Dämmwert: Der sogenannte U-Wert für die Wärmedurchlässigkeit darf 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreiten. Das entspricht in der Regel rund 18 cm Dämmstoff. Allerdings: Das ist der absolute Mindestwert, wenn man sein Dach dicker dämmen sollte, steht einem das Fördergeld zu.

Auch interessant: Kann ich mein Dach selbst dämmen?

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Wann keine Förderung zusteht

Nicht immer steht einem fürs Dämmen des eigenen Dachs Fördergeld zu. Wer etwa bei einem Schrägdach einen U-Wert von 0,14 einhält, kann eine KfW-Förderung beantragen, die seit Anfang des Jahres etwa doppelt so hoch ist wie vorher. Wenn man mehrere Sanierungsmaßnahmen miteinander kombiniert, zum Beispiel die Dachdämmung und die der Fassade, erhöht sich die Förderung noch einmal.

Voraussetzung für KfW-Förderungen ist allerdings: Ein Gebäudeenergieberater plant die Sanierung und bestätigt sie am Ende. Er muss auf der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes eingetragen sein, auch seine Dienste werden bei der Förderung bezuschusst.

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