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Gefahrerhöhung

Versicherung informieren, wenn Eltern ins Pflegeheim ziehen

Seniore packen Umzugskartons
Ziehen die Eltern dauerhaft in ein Pflegeheim, steht deren eigene Immobilie oft leer. Wird sie nicht anderweitig genutzt, muss der Versicherer informiert werden Foto: Getty Images
dpa

01.05.2021, 04:45 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Ein leerstehendes Haus ist aus Sicht von Versicherern ein Risiko. Wer also sein Elternhaus nach dem Umzug von Vater oder Mutter ins Pflegeheim nicht anderweitig nutzt, muss das der Versicherung melden.

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Steht ein Gebäude für längere Zeit leer, müssen Gebäude- und Hausratversicherer informiert werden. Weil das Risiko eines Einbruchs oder eines unbemerkten Wasserschadens steigt, sprechen Versicherer von einer Gefahrerhöhung, erklärt Stefan Schneider von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer seine Versicherung über den Leerstand, der durch den Umzug der Eltern ins Pflegeheim entstehen, nicht informiert, riskiert im Schadenfall die Leistungsverweigerung.

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Versicherung bei Umzug der Eltern ins Pflegeheim: Leerstandsfristen beachten

Bei den meisten Versicherern gibt es Leerstandsfristen innerhalb derer sie zum herkömmlichen Tarif weiter versichern. Oft liegen diese bei zwei bis drei Monaten und decken etwa Abwesenheiten durch längere Urlaube oder berufliche Auslandseinsätze ab. Bleibt ein Wohnhaus dauerhaft unbewohnt, wie beim Umzug in ein Pflegeheim ohne anschließende Vermietung oder Veräußerung, geht der Versicherer von einer Gefahrerhöhung aus. Dann wird oft ein Zuschlag zur Versicherungsprämie fällig.

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Auf einen angezeigten Auszug, etwa der Eltern ins Pflegeheim, oder eine angezeigte längere Abwesenheit reagiert die Versicherung mitunter auch mit einer Kündigung wegen Gefahrerhöhung beziehungsweise drohen eine Kündigung an. Häufig wird gleichzeitig ein Angebot zur Weiterversicherung mit reduziertem Versicherungsschutz angeboten. Wer dieses Angebot ungeprüft annimmt, läuft Gefahr, dass er damit seinen Versicherungsschutz reduziert, obwohl vielleicht gar keine Gefahrerhöhung vorlag.

Während der Zeit des Leerstandes sollte unbedingt sichergestellt sein, dass mehrmals in der Woche jemand in dem Haus nach dem Rechten sieht. Dazu gehört, Haus und Grundstück zu begehen, die Heizung im Winter weiterhin eingeschaltet zu lassen und den Hauptwasserhahn zuzudrehen. Darüber hinaus muss eine angemessene Einbruchsicherung durchgeführt werden, also: Fenster schließen und Haustür abriegeln.

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