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Energie-Experte erklärt

Wann der Heizungs-Check Pflicht ist – und wann nicht

Heizungsbauer checkt Heizung
In manchen Fällen ist der Heizungs-Check für Eigentümer Pflicht Foto: Getty Images/iStockphoto
Felix Mildner
Redaktionsleiter

28.03.2024, 10:55 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die generelle Pflicht zum Heizungs-Check für alle Haushalte in Deutschland, so wie sie ursprünglich im „Heizungsgesetz“ vorgesehen war, ist vom Tisch. Schließlich gab es rund um den politischen Vorstoß viel Gegenwind. In manchen Fällen ist der Check dennoch nötig. myHOMEBOOK erklärt, was Eigentümer darüber wissen sollten.

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„Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungs-Check durchführen.“ So war es ursprünglich von der Politik geplant – mittlerweile wurde das sogenannte „Heizungsgesetz“ drastisch entschärft. Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen, es gibt keinen generellen Zwang zur Überprüfung der Anlage. Mittlerweile flattern allerdings in einige Briefkästen dubiose Angebote von Firmen, die einen Heizungs-Check anbieten, der angeblich auch noch Pflicht sei. Wie sollten sich Eigentümer richtig verhalten? Ein Experte der Verbraucherzentrale klärt auf.

Pflicht zum Heizungs-Check – wie ist der Stand?

Der im Jahr 2022 beschlossene Vorstoß der Politik, dass bis zum Herbst 2024 alle Heizungsanlagen in Deutschland kontrolliert werden sollen, ist nicht mehr gültig – zur Erleichterung vieler Eigentümer. Anders geregelt ist es allerdings, wenn man eine neue Heizungsanlage gemäß den Vorgaben der Politik einbaut – also mit 65 Prozent erneuerbaren Energien. Anders ist es mittlerweile auch nicht mehr möglich.

„Dann gibt es tatsächlich eine Pflicht“, erklärt Stephan Herpertz, Energiereferent bei der Verbraucherzentrale NRW, gegenüber myHOMEBOOK. Dies sei auch im Paragraf 71 Absatz 11 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Diese Pflicht greife bei allen Heizungen, bei denen „ein Feuerchen im Kessel brennt“, wie Herpertz erklärt. Ausgenommen davon sei nur das Heizen mit Wärmepumpe und Fernwärme.

Wer kann den Check durchführen?

„Den Check kann ein Schornsteinfeger, ein Heizungsbauer oder ein Gebäude-Energie-Berater auf der DENA-Liste durchführen“, erklärt Herpertz. Dabei bezieht er sich auf die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur. Herpertz rät, stets auf eine unabhängige Beratung zu setzen. „Es gibt überall schwarze Schafe“, weiß der Energiereferent. Folgende Frage sollten sich Eigentümer stellen: „Habe ich jemanden an der Hand, der mich berät, oder der mir etwas verkaufen möchte?“

Achtung, Abzocke!

Manche unseriöse Firmen weisen in diesem Rahmen per Postwurfsendung auf eine angebliche generelle Pflicht zum Heizungs-Check hin – zu vermeintlich günstigen Konditionen. In Wahrheit möchte man hier schnell ins Geschäft kommen. Herpertz stellt klar: „Es gilt die Beratungspflicht, wenn man eine Brennstoffheizung einbaut. Nicht vorher!“

Ein seriöser Energieberater würde niemals von sich aus auf Haushalte zugehen, man müsse diese aktiv anfragen. „Dafür haben die auch viel zu viel zu tun“, weiß Herpertz. Möglicherweise würden Heizungsbauer günstigere Angebote unterbreiten – sind allerdings nicht unabhängig. Generell gäbe es hier ein großes Preisspektrum, die Kosten könnten höchst unterschiedlich ausfallen.

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Warum sich der Check lohnt

Einerseits ist der Heizungs-Check bei einer neuen Anlage Pflicht – andererseits lohnt er sich auch laut Herpertz. Wie sieht es mit dem CO2-Preis aus? Ist überhaupt ausreichend Brennstoff vorhanden? Und wie entwickeln sich die Kosten? Bei diesen Fragen können unabhängige Experten am besten weiterhelfen.

Herpertz rät zudem, den Heizungs-Check an einen großen Sanierungsplan für das Eigenheim zu koppeln. „Wenn ich schon eine neue Heizung brauche, lohnt sich auch eine umfassende Beratung“, erklärt Herpertz. Die Experten wissen zudem auch über aktuelle Fördermöglichkeiten Bescheid.

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