12. März 2026, 8:07 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Für einen Streit in der Nachbarschaft sorgen immer wieder Klassiker. Das sind Lärm, Geruchsbelästigungen und der Garten. Oft landen unterschiedliche Auffassungen über die Höhe einer Hecke vor den Gerichten. Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?
Eine Hecke ist eine natürliche Einfriedung des eigenen Grundstücks. Eine schöne, hohe und dichte Hecke schützt vor direkten Blicken durch die Nachbarn. Die wiederum finden es häufig nicht so erbaulich, auf die Hecke zu schauen. Und schnell entbrennt dann ein Streit. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bringt etwas mehr Rechtssicherheit in der Frage, wie hoch denn eine Hecke sein darf.
BGH urteilt über maximale Höhe der Hecke
Das Gericht entschied einen seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen zwei Nachbarn aus Hessen. Gestritten wurde über eine sechs Meter hohe Bambushecke. Das war der einen Partei deutlich zu hoch, die einen Rückschritt auf drei Meter verlangte.
Im Verfahren hatte das Gericht die Entscheidung darüber zu treffen, ob es eine Begrenzung der Höhe einer Hecke gibt, auch wenn die Landesgesetze darüber keine Angabe machen. Eine allgemeine Höhenbegrenzung lässt sich aus den Nachbarschaftsgesetzen der Länder nicht ableiten, wie das Gericht urteilte.
Dazu passend: Hecke des Nachbarn zu hoch? Das sagt ein Anwalt dazu
Grundstückseigentümer wissen, dass es hinsichtlich der Bepflanzung mit Bäumen strenge Vorschriften gibt. Insofern musste sich der BGH auch mit der Frage beschäftigen, was denn eine „Hecke“ eigentlich ist.
Dies beantwortete das Gericht damit, dass die Anpflanzungen im Einzelfall einen geschlossenen Eindruck als Einheit mit einem Dichtschluss sowie einer Höhen- und Seitenbegrenzung vermitteln. Somit wird eine Hecke nicht einfach durch ihr eigenes Wachstum zu einem Baum oder Strauch. Eine pauschale Höhengrenze kann daraus aber leider nicht abgeleitet werden.
Wie sehen die Regelungen der Länder aus?
Die Regelungen zur Höhe von Hecken variieren zwischen den einzelnen Bundesländern. In den meisten müssen Hecken bis etwa zwei Meter Wuchshöhe mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Grenze besitzen. Höhere Hecken müssen sogar mindestens einen Meter oder mehr von der Grenze entfernt stehen.
In den Landesgesetzen einiger Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein gibt es Formeln. In Baden-Württemberg gilt demnach ein Mindestabstand von Grenzbepflanzungen bis 1,80 Meter von 50 Zentimetern. Bei höherem Bewuchs sind von der Gesamthöhe 130 Zentimeter abzuziehen, um den Abstand zu ermitteln.
Ähnlich ist es in Schleswig-Holstein. Dort gibt es eine Drittel-Regelung. Ist die Pflanzung höher als 1,20 Meter, gilt, dass mindestens ein Drittel der Höhe als Abstand einzuhalten ist.
Braucht man unbedingt einen Gartenzaun?
Wann Eigentümer verpflichtet sind, ihre Hecke zu schneiden
Wie wird die Heckenhöhe eigentlich gemessen?
Auf den ersten Blick scheint die Frage trivial zu sein – aber auch das wurde gerichtlich geklärt. Unstrittig war hier die Höhenmessung, wenn die betroffenen Grundstücke auf dem gleichen Niveau liegen. Das sieht natürlich anders aus, wenn eines der Areale baulich deutlich tiefer liegt.
Wird eine Hecke auf einem Grundstück gepflanzt, das höher liegt als das Nachbargrundstück, dann ist die zulässige Heckenhöhe grundsätzlich von der Stelle aus zu messen, an der die Pflanzung aus dem Boden austritt.
Begründet wird dies auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn bei gleicher Höhe müsste die Hecke auf dem höher gelegenen Grundstück kürzer sein als eine vergleichbare Pflanzung beim Nachbarn, dessen Grundstück tiefer liegt.
Es gibt aber eine Einschränkung: Wird für die Anpflanzung eine Aufschüttung vorgenommen, um darauf die Hecke zu setzen, ist vom ursprünglichen Niveau des Geländes auszugehen.
Was ist bei der Pflanzung einer Hecke zu beachten?
Unabhängig vom Urteil des BGH bleibt die Situation rund um das Thema Hecke schwierig. Sie ist schnell gepflanzt, kann aber langfristig juristischen Streit entfachen. Vor der Pflanzung sollten verschiedene Gesetze und Vorschriften geprüft werden.
- Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes: Was in einem Land noch erlaubt ist, kann in einem anderen verboten sein. Deswegen am besten einmal recherchieren, was dort zum Thema Hecken, Höhen und Abständen zu Nachbargrundstücken aufgeführt ist.
- Satzungen der Kommune prüfen: Beim Thema Bepflanzungen haben oft die Kommunen selbst das letzte Wort, etwa bei der Frage, ob es Pflanzen gibt, die dort gar nicht auf privaten Grundstücken wachsen dürfen. Deswegen sollte auch darin nachgesehen werden. Denn diese örtlichen Vorschriften haben Vorrang gegenüber Regelungen des Bundeslandes.
Generell ist es aber nach wie vor am besten, es gar nicht erst zu einem Streit mit den Nachbarn kommen zu lassen. Soll die Hecke erst gepflanzt werden, kann ein kurzes Gespräch darüber schon helfen. Und natürlich von Beginn an möglichst viel Abstand von der eigentlichen Grundstücksgrenze einzuplanen.