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Müll mit „Zu verschenken“-Schild auf der Straße – ist das erlaubt?

Auf der Straße

Entsorger warnen vor Müll mit „Zu verschenken“-Schild

Müll auf der Straße mit „Zu verschenken“-Schild
Vor allem in Städten gehören solche Müllberge schon fast zum StraßenbildFoto: dpa picture alliance

Vor allem in Ballungszentren sieht man immer wieder mal Müllberge am Straßenrand, die mit einem „Zu verschenken“-Schild versehen sind. In manchen Fällen wird das Angebot angenommen, aber oft bleibt der „wilde Müll“ auch einfach liegen. Für die Entsorgungsunternehmen ist das ein Problem.

Im Keller stapelt sich das Gerümpel, der alte Sessel hat schon bessere Zeiten erlebt und der fleckige Teppich passt nicht mehr zur Einrichtung? Kein Problem – einfach auf die Straße damit, irgendwer kann es bestimmt noch brauchen. Und mit einem „Zu verschenken“-Schildchen am Müll tut man damit ja vermeintlich noch etwas Gutes und handelt im Sinne der Nachhaltigkeit. So oder so ähnlich trägt es sich wahrscheinlich zu, bevor der Krempel am Straßenrand landet. Die Entsorgungsunternehmen sind von dieser Praxis alles andere als begeistert.

Ist es erlaubt, Müll mit „Zu verschenken“-Schild auf die Straße zu stellen?

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt davor, seinen Müll mit einem „Zu verschenken“-Schild an den Straßenrand zu stellen. „Das Abstellen von Sperrmüll auf dem Gehweg – und damit auf öffentlichem Grund – ist eine Ordnungswidrigkeit und trägt auch zur Beeinträchtigung des Stadtbildes bei“, sagt eine Verbandssprecherin auf myHOMEBOOK-Anfrage.

Allerdings muss man dabei unterscheiden: Nimmt der ursprüngliche Besitzer die ausrangierten Dinge wieder zurück, wen sie niemand abholt? Oder werden sie mit dem „Zu verschenken“-Schild ihrem Schicksal überlassen? Für den VKU ist klar: „Erbarmt sich niemand zügig der abgestellten Sachen, handelt es sich um eine illegale Ablagerung und es drohen für die Entsorgung Bußgelder.“

Passend dazu: Häufige Bußgeld-Fallen bei der Gartenarbeit

Wer kommt für den illegal abgestellten Müll auf?

Solch illegaler Müll muss von der kommunalen Sperrmüllabfuhr im Auftrag der jeweiligen Stadt beseitigt werden. Beseitigung und Reinigung werden dann letztlich als Sonderaufwand über die Abfallgebühren auf jeden einzelnen Gebührenzahler umgelegt.

Ist der illegale Müll gefährlich?

Je nach Menge und Umfang der Dinge, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, kann davon auch eine Gefahr für Mensch und Natur ausgehen. Es kann sein, dass der Müll Wege blockiert oder giftige Flüssigkeiten in den Untergrund gelangen. Wenn der Trödel ein paar Tage im Regen steht, spricht der VKU bei einem durchweichten Schrank oder einer Matratze auch von „wildem Müll“.

Warum ist „wilder Müll“ ein Problem?

Als wilde Müllablagerung oder wilden Müll bezeichnet man lokale Verunreinigungen von Naturräumen und Kommunen durch illegale Abfallentsorgung. Beispiele dafür sind etwa Elektroschrott, ausrangierte Möbelstücke oder andere Abfälle aus Haus und Garten.

„Sogenannter ‚wilder Müll‘ ist nicht nur eine Form der Umweltverschmutzung, sondern kommt am Ende alle Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen“, erklärt der Verband der Entsorgungsunternehmen. Die Sprecherin bezeichnet diese Praxis als „emotionales Thema, bei dem viele angesichts von so viel vorsätzlicher Achtlosigkeit nur den Kopf schütteln können.“

Möbel zu verschenken
Gerümpel am Straßenrand ist für die Entsorgungsunternehmen ein Problem, die Kosten werden auf die Bürger umgelegtFoto: dpa picture alliance

Wer kümmert sich um die Entsorgung?

Wer sich um die Beseitigung kümmert, variiert je nach Kommune. „Die Beseitigung erfolgt regelmäßig im Auftrag der jeweils betroffenen Städte oder Gemeinden. Kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe und zum Teil auch private Dienstleister werden von diesen dafür beauftragt“, so der VKU.

Welche sinnvollen Alternativen gibt es?

In Deutschland gibt es ein engmaschiges Netz an kommunalen Wertstoffhöfen. „Wir empfehlen daher im Sinne der Stadtsauberkeit, des Naturschutzes, der Verkehrssicherheit und des Gemeinwohls unbedingt, Sperrmüll sicher und preisgünstig über die örtlichen Wertstoffhöfe zu entsorgen“, sagt der Verband.

Wertstoffhof

Die Sprecherin rät: „Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bei Ihrem kommunalen Abfallentsorger zur aktuellen Situation auf Ihrem Wertstoffhof.“ Wann und unter welchen Bedingungen die kommunalen Wertstoffhöfe geöffnet sind, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und an die Kundengewohnheiten vor Ort angepasst. „Daher empfehlen wir den Bürgerinnen und Bürgern, sich vorab bei ihrem kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb über aktuell gültige Corona-Regeln, Öffnungs- und eventuelle Wartezeiten zu informieren.“

Sperrmüllabholung

Viele Kommunen und Städte bieten auch Sperrmüllabholungen an, die je nach Gebührensystem kostenfrei oder kostenpflichtig sind. Außerdem gibt es auch Tausch- und Schenkbörsen. Auch Online-Tauschmärkte oder –Verkaufsbörsen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Zudem holen viele soziale Einrichtungen brauchbare Altmöbel und Altkleider auch selbst ab.

Nachbarschafts-Netzwerke

Auch die Anmeldung in einem Nachbarschafts-Netzwerk kann sich lohnen – zum Verschenken oder Tauschen. „Und vielleicht lohnt auch der Besuch in einem Repaircafé, wo ausgedienten Gebrauchsgegenständen neues Leben eingehaucht wird“.

Trödelmarkt

Eine Option kann auch ein Stand auf einem Trödelmarkt sein, rät der VKU. „Das Verkaufen und Handeln mit der ganzen Familie macht Spaß, kann in einem Rutsch viel Platz im Keller oder auf dem Dachboden schaffen und spült Geld in die Familienkasse.“

Quelle:
Verband kommunaler Unternehmen

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