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Neues Strompaket

Strompreise sollen 2026 durch niedrigere Netzentgelte sinken

Niedrigere Netzentgelte
Ab 2026 sollen die Stromkosten sinken Foto: Getty Images / Animaflora
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Isa Kabakci
Redakteur

3. September 2025, 17:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung will mit einem milliardenschweren Strompaket Verbraucher und Unternehmen entlasten. Ab 2026 sollen niedrigere Netzentgelte und eine dauerhaft reduzierte Stromsteuer für bestimmte Branchen greifen. Während die Regierung darin einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit sieht, kritisieren Verbraucherschützer und Wirtschaftsverbände, dass die Entlastung bei privaten Haushalten nur begrenzt ankommt und viele Unternehmen nicht profitieren werden.

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Geplante Zuschüsse zu den Netzentgelten

Für das Jahr 2026 erhalten die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW einen Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds. Ziel ist es, die Netzentgelte und damit die Strompreise zu senken. Nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums könnten sich die Netzentgelte im Durchschnitt um etwa 2 Cent je Kilowattstunde reduzieren. Für einen Musterhaushalt mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch entspricht dies rund 100 Euro.

Zusammen mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage ergibt sich für private Haushalte und Unternehmen eine Entlastung von insgesamt etwa 10 Milliarden Euro. Nach Angaben der Bundesregierung summieren sich die Maßnahmen auf zusätzlich zu den bereits bestehenden 17 Milliarden Euro aus der Übernahme der EEG-Umlage.

Unterschiedliche Auswirkungen für Verbraucher

Ob und in welchem Umfang die Entlastung tatsächlich bei den Haushalten ankommt, ist regional unterschiedlich. Gründe dafür sind unter anderem die Kostenstrukturen der regionalen Verteilnetze, der Zustand der Infrastruktur und der Ausbau erneuerbarer Energien. In manchen Regionen könnten Verbraucher kaum von den Zuschüssen profitieren. Zudem sind Energieversorger nicht verpflichtet, die Entlastungen vollständig weiterzugeben. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche forderte die Branche auf, die Zuschüsse an die Kunden weiterzureichen.

Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Zuschüsse keine spürbare Senkung der Stromkosten garantieren. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, erklärte in einem Statement, die Bundesregierung lasse die Menschen mit ihren Alltagssorgen allein. Die Industrie werde stärker profitieren als private Haushalte.

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Stromsteuer für Unternehmen dauerhaft gesenkt

Neben den Netzentgelten hat die Bundesregierung beschlossen, den EU-Mindeststeuersatz für Strom für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft festzuschreiben. Rund 600.000 Betriebe, darunter auch Handwerksbetriebe wie Bäckereien oder Metallbauer, sollen von dieser Maßnahme profitieren. Die Entlastung belastet den Bundeshaushalt jährlich mit rund drei Milliarden Euro.

Der befristete Steuersatz wäre Ende 2025 ausgelaufen. Eine Rückkehr zu höheren Stromsteuern hätte die Kosten für Unternehmen steigen lassen und die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtert. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass nur ein Teil der Unternehmen tatsächlich in den Genuss der Steuervergünstigungen kommt. Laut der Deutschen Industrie- und Handelskammer profitieren lediglich bis zu 15 Prozent der Betriebe.

Kritik von Wirtschaft und Verbrauerschützern

Während die Bundesregierung die Maßnahmen als ersten Schritt zu einer bezahlbaren und sicheren Energieversorgung einordnet, bemängeln Wirtschaftsverbände fehlende Planungssicherheit und eine unzureichende Reichweite der Entlastungen. Vertreter der Stahlindustrie fordern eine langfristige Senkung der Netzentgelte, während Unternehmerverbände der Regierung Wortbruch vorwerfen.

Eine Senkung der Stromsteuer auch für private Haushalte ist bislang nicht vorgesehen. Die Bundesregierung verweist auf die Notwendigkeit, den Haushalt zu konsolidieren. Für Verbraucher bedeutet dies, dass die angekündigte umfassende Entlastung beim Strompreis, wie sie im Koalitionsvertrag festgehalten war, vorerst nicht umgesetzt wird.

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