15. Dezember 2025, 17:29 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Bis 2032 müssen alle Haushalte in Deutschland mit intelligenten Stromzählern – sogenannten Smart Metern – ausgestattet sein. Doch was dürfen Netzbetreiber dafür tatsächlich berechnen? Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden bringt Klarheit – und deckt eine überhöhte Gebühr auf, die Kunden zahlen sollten.
Stadtwerke überschritten gesetzliche Preisgrenze
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden ging es um die Praxis von drei sächsischen Netzbetreibern, die ihren Kunden bereits jetzt ein Smart Meter einbauen wollten – jedoch zu teils deutlich überhöhten Preisen. Zwei der Versorger lenkten nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen ein und senkten ihre Pauschalen. Ein Unternehmen jedoch hielt an seinem Preis fest: Die Stadtwerke Olbernhau verlangten weiterhin 217,53 Euro.
Obergrenze für Gebühren bei Smart Metern
Das Gericht entschied, dass diese Forderung gegen geltendes Recht verstößt. Laut § 35 Absatz 1 Nr. 1 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) liegt die zulässige Obergrenze für ein solches Entgelt bei 100 Euro. Zum Zeitpunkt der Abmahnung hatten die Stadtwerke mit ihrem Preisblatt diese gesetzliche Vorgabe verletzt.
„Verlangt der Messstellenbetreiber also höhere Entgelte, muss er darlegen, warum die Überschreitung gerechtfertigt ist, zum Beispiel durch Kalkulationen“, erklärt Micaela Schwanenberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Damit haben Verbraucher nun mehr Rechtssicherheit. „Das Oberlandesgericht hat klargestellt, dass Anbieter ihre Preise nicht einfach pauschal festlegen und – wie im Fall der Stadtwerke Olbernhau – dies mit höheren Kostenlasten begründen können“, stellt Schwanenberg klar.
Die Vorteile von Smart Metern
„Smart Meter sind intelligente Messsysteme, die aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsmodul bestehen“, erklärt Alexander Steinfeldt von der Beratungsorganisation co2online. Damit können Haushalte das Stromnetz besser nutzen. Damit lässt sich Strom aus erneuerbaren Energien effizienter integrieren und der steigende Strombedarf durch E-Autos und Wärmepumpen besser decken. Auch Kunden eines dynamischen Stromtarifs profitieren von einem Smart Meter.
Die Geräte übertragen Verbrauchsdaten automatisch an den Netzbetreiber oder Stromanbieter. Laut Steinfeldt ermöglichen sie, „Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abzustimmen“. Manuelles Ablesen und Übermitteln der Daten entfällt dabei komplett.
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Für wen Smart Meter jetzt schon Pflicht sind
Die gesetzlich festgelegte Frist zur flächendeckenden Einführung von Smart Metern endet 2032. Allerdings müssen bestimmte Haushalte schon heute mit einem solchen System ausgestattet sein. Dazu zählen:
- Haushalte mit hohem Stromverbrauch: Wer jährlich mehr als 6000 Kilowattstunden verbraucht, muss ein Smart Meter nutzen. Grundlage ist der Durchschnittsverbrauch der vergangenen drei Jahre.
- Eigene Stromerzeugung: Auch Betreiber einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung sind betroffen.
- Großverbraucher mit Steuerungsmöglichkeit: Haushalte, die etwa eine Wärmepumpe oder eine Wallbox für Elektroautos betreiben, müssen ebenfalls ein intelligentes Messsystem installieren lassen. Der Netzbetreiber darf in diesen Fällen den Strombezug in bestimmten Situationen drosseln, um Überlastungen zu vermeiden. Im Gegenzug erhalten Verbraucher eine Reduzierung bei den Netzentgelten.
Wer für den Einbau zuständig ist
Üblicherweise kümmern sich die örtlichen Netzbetreiber um die Installation der Smart Meter. Er entscheidet auch, wer in der Übergangszeit mit so einem Gerät ausgestattet wird. Dabei haben Verbraucher kein Widerspruchsrecht – sie können sich dem Einbau nicht entziehen. Verbraucher können jedoch zu einem alternativen Messstellenbetreiber wechseln.