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Umsetzung von EU-Richtlinie

Was sich ab Juni 2026 beim Solarstrom ändert

Solarstrom
Ab Juni 2026 greift eine wichtige Neuerung beim Solarstrom, die Betreiber kennen sollten Foto: Getty Images / U. J. Alexander
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myHOMEBOOK Redaktion

6. Januar 2026, 14:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Ab Sommer wird es für Hauseigentümer deutlich einfacher, selbst erzeugten Solarstrom mit Nachbarn zu teilen. Eine neue gesetzliche Regelung schafft bürokratische Hürden ab – und könnte damit für viele ein attraktives Alternativmodell zur klassischen Einspeisevergütung sein.

Neue Regeln beim Solarstrom ab Juni 2026

Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, soll ab dem 1. Juni 2026 unkomplizierter überschüssigen Solarstrom an Nachbarn im Wohnviertel weitergeben können. Möglich macht das eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes, die das sogenannte „Energy Sharing“ erleichtert. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin.

Durch die Gesetzesänderung entfallen zahlreiche bisherige Anforderungen, etwa die Registrierung als Stromlieferant mit umfangreichen Pflichten. Ziel ist es, Kooperationen zwischen Erzeugern und Verbrauchern lokal zu fördern und die Energiewende auf Quartiersebene voranzubringen.

Neuer Gesetzesparagraf schafft Grundlage

Die gesetzliche Grundlage wurde mit der Umsetzung eines Teils der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie geschaffen. Der neu eingeführte § 42c EnWG ist am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten.

Zunächst ist das Modell auf das jeweilige Bilanzierungsgebiet des örtlichen Verteilnetzbetreibers beschränkt. Erst ab dem 1. Juni 2028 soll Energy Sharing auch über diese Grenzen hinaus möglich sein.

Mehr als nur Einspeisevergütung

Bisher galt: Produzierte eine Solaranlage mehr Strom, als im eigenen Haushalt verbraucht oder gespeichert werden konnte, blieb meist nur der Verkauf an den Netzbetreiber. Die aktuellen Vergütungssätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur online. Doch laut Zukunft Altbau sei die Einspeisevergütung für Solarstrom nicht besonders attraktiv und der Verkauf an der Börse mangels passender Angebote oft nicht möglich.

Zudem war die direkte Weitergabe an benachbarte Haushalte bislang mit erheblichen rechtlichen Hürden verbunden. Betreiber mussten sich als Stromlieferanten registrieren und unter anderem eine Liefergarantie abgeben.

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Lokaler Stromverkauf wird einfacher

Mit dem neuen Modell entfällt diese Pflicht: Ab Juni 2026 erlaubt das Gesetz die gemeinsame Nutzung erneuerbaren Stroms innerhalb lokaler Energiegemeinschaften. Damit ist eine vereinfachte Vereinbarung mit Stromabnehmern möglich, erklärt Zukunft Altbau. Das bedeutet: Wer überschüssigen PV-Strom hat, kann ihn an Nachbarn im eigenen Viertel verkaufen – ohne die Pflichten klassischer Energielieferanten erfüllen zu müssen.

Im Unterschied zum Mieterstrommodell ist das Energy Sharing nicht auf ein einzelnes Gebäude begrenzt. Stattdessen können Haushalte im gesamten Quartier profitieren – insbesondere durch potenziell niedrigere Stromkosten.

Für Solaranlagenbetreiber kann sich das auch wirtschaftlich auszahlen. Sie können so laut Zukunft Altbau die Wirtschaftlichkeit der eigenen Photovoltaikanlage steigern. Besonders lohnenswert sei das Modell für Gebäude mit großen PV-Anlagen und geringem Eigenverbrauch. Hinzu kommt, dass politisch derzeit zur Debatte steht, ob die Einspeisevergütung für neue Anlagen ganz wegfallen soll.

Diese Pflichten bleiben bestehen

Ganz ohne Vorgaben geht es aber nicht. Unter anderem müssen Erzeugung und Verbrauch des Stroms im Viertelstundentakt gemessen werden. Außerdem sind zwei Verträge nötig: ein Stromliefervertrag sowie ein Vertrag über die gemeinsame Nutzung.

Ein Vorteil für Betreiber: Sie müssen keine Reststromverträge für die Abnehmer abschließen. Nachbarn müssen sich selbst darum kümmern, Verträge für den Verbrauch abzuschließen, den der lokale Solarstrom nicht abdeckt, erläutert Zukunft Altbau.

Wer sich für das neue Geschäftsmodell interessiert, sollte sich umfassend informieren. Eine unabhängige Energieberatung kann helfen, individuelle Chancen und Anforderungen realistisch einzuschätzen.

Mit Material der dpa

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