02.04.2020, 04:53 Uhr | Lesezeit: 1 Minute
Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet gehören zur Grundversorgung. Wer jetzt wegen der Corona-Krise knapp bei Kasse ist, hat das Recht, seine Kosten vorübergehend zu senken.
Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus führen bei vielen zu Einbußen beim Einkommen. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer leiden unter Einnahmeausfällen. Allerdings soll niemand jetzt von Leistungen der Grundversorgung abgeschnitten werden. Das heißt: Wer wegen der Corona-Pandemie kein Geld für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet hat, kann die Zahlung der Rechnung vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 aussetzen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Dieses Recht gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden. Die Zahlungen werden aber nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben. Heißt, Sie können Sie zu einem späteren Zeitpunkt, nach Ende der Krise bezahlen.
Auch interessant: Entsorger bitten: Coronakrise nicht zum Entrümpeln nutzen
Verständnis für Geldprobleme Zahl der Stromsperren im Corona-Jahr 2020 stark gesunken
Verbraucher-Tipps Strom und Gas wieder günstiger! Kann ich jetzt den Anbieter wechseln?
News Größter Anstieg der Energiepreise seit zehn Jahren
Rechnung wegen Corona aussetzen – was Sie beachten müssen
Wichtig zu beachten: Verbraucher müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihre Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen. Sie müssen also auch darlegen können, dass ihnen ein angemessener Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr möglich wäre, wenn sie zusätzlich für Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon zahlen. Betroffene sollten sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen.