Die eigene Wohnung ist ein privater Ort – egal, ob es sich um eine Eigentums- oder Mietwohnung handelt. Das bedeutet auch, dass man nicht möchte, dass Unbefugt eintreten können.
Die Übergabe der Wohnungsschlüsse ist für viele ein großer Moment. Endlich darf man in die Wohnung einziehen, sie nach eigenen Vorstellungen gestalten und Herr über die eigenen vier Wände sein. Doch was, wenn der Vermieter darauf besteht, einen Zweitschlüssel für den Notfall zu behalten. Hat der Besitzer ein Recht auf einen Ersatzschlüssel einer vermieteten Wohnung?
Die Antwort auf die Frage, ob der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten kann, ist ein ganz klar Nein. Der Mieter besitzt das Hausrecht in seiner Wohnung. Selbst wenn der Mieter einverstanden ist, dass ein Ersatzschlüssel bei dem Vermieter hinterlegt ist, so darf dieser trotzdem nicht einfach eintreten. Auch hierfür muss der Mieter sein Einverständnis geben. Verletzt der Eigentümer die Privatsphäre durch ungewolltes Eintreten, darf man die Wohnung fristlos kündigen.
Die Ausnahmen dafür stellen Reparaturen oder das Ablesen des Zählers dar. Doch auch hier ist es vonnöten, dass vorab eine Absprache zwischen Vermieter und Mieter stattfand.
Was tue ich, wenn der Vermieter trotzdem einen Zweitschlüssel behält?
Behält der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters einen Schlüssel und händigt diesen auf Nachfragen nicht aus, dann darf Mieter das Schloss austauschen. Die Kosten für das neu eingebaute Schloss muss der Vermieter tragen.
Generell gilt, dass es pro Bewohner einen Schlüssel geben muss – auch bei Kindern. Der Mieter muss einen Zugang zu den von ihm gemieteten Flächen besitzen. Dazu zählt zum Beispiel auch eine Garage. Entsprechend müssen auch hier alle Schlüssel ausgehändigt werden. Eine Ausnahme der ein-Schlüssel-pro-Kopf-Regel besteht bei Single-Haushalten. Hier wird trotzdem ein Zweitschlüssel ausgehändigt, der für den Notfall zum Beispiel bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden kann.
Übrigens: Fertigt der Mieter Kopien der Wohnungsschlüssel an, so muss der Vermieter über diese informiert werden. Die Kosten trägt der Mieter.
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