Es ist der Albtraum vieler Mieter und Hausbesitzer: Die Waschmaschine oder Spülmaschine ist defekt. Unbemerkt steht plötzlich die gesamte Wohnung unter Wasser. Aus Angst vor diesem Szenario schalten viele ihre Waschmaschine prinzipiell nur an, wenn sie zu Hause sind. Doch wie ist das eigentlich: Dürfen Waschmaschine und Spülmaschine auch laufen, wenn Sie nicht zu Hause sind oder riskieren Sie damit Ihren Versicherungsschutz? myHOMEBOOK hat beim Experten nachgefragt.
Schnell noch einmal vor der Arbeit die Spülmaschine anschalten oder die Waschmaschine so timen, dass die Wäsche zum Feierabend fertig gewaschen ist? Bei vielen sorgt allein die Vorstellung dessen für Bauchschmerzen. Nicht auszudenken, wenn Waschmaschine oder Spülmaschine unbemerkt auslaufen würden! Vom in diesem Falle nicht vorhandenen Versicherungsschutz mal ganz zu schweigen, oder? Doch dürfen Waschmaschine und Spülmaschine wirklich nur laufen, wenn Sie zu Hause sind?
„Wer seine Waschmaschine anstellt und für zwei bis drei Stunden das Haus verlässt, handelt grob fahrlässig“, verrät Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. auf Nachfrage von myHOMEBOOK. Dagegen vollkommen legitim und unbedenklich: der Gang zu Briefkasten, Mülltonne oder Bäcker.
Dürfen Waschmaschinen mit Aquastop in Abwesenheit laufen?
Inzwischen sind viele Waschmaschinen- und Spülmaschinenmodelle mit einem sogenannten Aquastop ausgerüstet. Auch ältere Modelle lassen sich mit diesem nachrüsten. Bei Defekten hilft der Sicherheitsmechanismus, die Wasserzufuhr bei Waschmaschinen und Spülmaschinen rechtzeitig zu stoppen. Wasserschäden in der Wohnung können so erst gar nicht entstehen.
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„Ist die Maschine mit einem sogenannten Aquastop-System ausgerüstet, ist es nicht zu beanstanden, wenn man für drei Stunden die Wohnung verlässt“, weiß Kathrin Jarosch. Waschmaschine und Spülmaschine können also durchaus in Ihrer Abwesenheit laufen, ohne, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei smarten Geräten?
Immer mehr Geräte, und damit auch Waschmaschinen und Spülmaschinen, lassen sich inzwischen auch via Smartphone und App aus der Ferne steuern. Direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz habe dies jedoch nicht. Vielmehr gilt: „Versichert ist, was im Vertrag vereinbart ist. Gefahren wie Leitungswasserschäden (die z. B. durch defekte Waschmaschinen entstehen) sind in der Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt“, so Kathrin Jarosch.
Im Schadensfall gilt jedoch: Um eine genaue Prüfung des Sachverhaltes durch den Versicherer werden Sie nicht herumkommen. Im Einzelfall und unter Betrachtung der Umstände gilt es hier zu klären, ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben und wenn ja in welchem Maße.