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Sträucher, Bäume und Hecken

Gehölze, die im Herbst einen Schnitt brauchen

Im Herbst steht bei vielen Gehölzen im Garten ein Rückschnitt an, damit sie im kommenden Frühjahr wieder gut austreiben
Im Herbst steht bei vielen Gehölzen im Garten ein Rückschnitt an, damit sie im kommenden Frühjahr wieder gut austreiben Foto: Getty Images / pablo_rodriguez1

27.09.2023, 12:08 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Viele Gehölze benötigen jährlich mindestens einen Pflegeschnitt. Der Herbst eignet sich hierfür besonders gut. In den kühler werdenden Monaten kann man nicht nur die Form von Hecke, Strauch und Baum erhalten, sondern kann auch verblühte Pflanzenteile entfernen.

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Ein Schnitt ist bei den meisten Hecken, Sträuchern und Bäumen wichtig, damit die Gehölze vital bleiben. Beim Schnitt sollte man sich auf alte, kranke oder auch störende Triebe und Äste konzentrieren. Auf diese Weise sollten die Pflanzen im kommenden Jahr üppiger wachsen als zuvor. Zusätzlich gilt es jedoch zu beachten, dass ein großer Herbstschnitt nicht vor dem 30. September stattfinden sollte. Dieser Tag markiert nämlich das Ende der Schonzeit.

Welche Gehölze brauchen einen Herbstschnitt?

Wichtig vorab: Nicht alle Gehölze sollte man im Herbst beschneiden – etwa diejenigen, die im Frühjahr blühen. Die Frühblüher bekommen erst nach dem Frühling und damit nach der Blütephase einen Schnitt. Allerdings kann man bei recht verwilderten Frühblühern im Herbst eine Ausnahme machen, damit sie im kommenden Gartenjahr wieder ansehnlich sind. Alle anderen Gehölze wie Sträucher, Bäume und Hecken können einen Herbstschnitt vertragen.

Sträucher im Herbst beschneiden

Bei einem radikalen Herbstschnitt stutzt man die Sträucher auf Kniehöhe herunter. Diese Maßnahme ist vor allem dann sinnvoll, wenn man dem Gehölz eine neue Form verpassen möchte. Allerdings sollte man es dabei nicht übertreiben – im Zweifel lieber etwas weniger kürzen als zu viel.

Auch interessant: Immergrüne Sträucher – das sollten Sie vor dem Pflanzen wissen

Bei allen Sträuchern, die sich von der Basis aus verjüngen, etwa Haselnuss oder Holunder, sollte man beim Herbstschnitt ein Drittel der alten Triebe an der Basis kürzen. In der Regel reicht dies alle zwei bis drei Jahre. Das hat den Vorteil, dass die übrig gebliebenen Zweige bessere Licht- und damit Wachstumsbedingungen haben.

Bei Sträuchern wie Wildrose oder Forsythie ist es etwas anders. Denn diese Gehölze verjüngen sich von der Mitte aus. Hier entfernt man beim Herbstschnitt zuerst die abgestorbenen und verkümmerten Zweige. Die übrig gebliebenen und älteren Triebe kürzt man dann bis zu einem Drittel. Damit haben die jüngeren Triebe bessere Bedingungen. Das Gleiche gilt auch für Beerensträucher, die dann im kommenden Frühjahr austreiben und neue Früchte ausbilden.

Auch interessant: Die beste Zeit, um Gehölze zu setzen

Bäume im Herbst beschneiden

Auch Bäume zählen im Garten zu den Gehölzen, die man im Herbst beschneiden sollte. Dazu gehören Obstbäume wie Apfel-, Birnen- oder Kirschbäume. Allerdings sollte man beim Herbstschnitt darauf achten, nicht zu radikal zu schneiden. Sonst kann es passieren, dass der Baum im kommenden Jahr keine Früchte trägt. Bei Obstbäumen kann man sich mit dem Schnitt auch noch etwas Zeit lassen, denn sie vertragen auch im Winter einen Schnitt.

Hecken im Herbst beschneiden

Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Gehölze wie Hecken radikal zu beschneiden. Danach und vor dem Winter ist es ein Herbstschnitt bei Hecken allerdings möglich. Von Mitte Oktober bis Anfang November befinden sich die Gehölze in der Regel in der Ruhephase und treiben nicht mehr aus. In diesem Zeitfenster kann ihnen auch ein stärkerer Schnitt nicht mehr viel anhaben. Zu kalt darf es aber nicht sein, da der Frost die Gehölze sonst schädigen kann. In diesem Artikel erfahren Sie, wie man beim Heckenschnitt richtig vorgeht.

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Ende September endet die Schonzeit

Nicht nur wir Menschen freuen uns über üppig wachsende Gehölze im Garten. Für Vögel und Insekten stellen dichte Hecken und hohe Bäume Teil ihres Lebensraums dar. Dort wird genistet, nach Nahrung gesucht oder sich vor Fressfeinden versteckt. Um die Tiere – insbesondere nistende Vögel – zu schützen, wurde die Schonzeit eingeführt. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz sind demnach radikale Schnitte von Gehölzen im Garten zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten.

In der eigentlichen Gartenhochsaison ist somit nur ein leichter Pflegeschnitt der Hecken und Sträucher erlaubt. Wer sich nicht an das Gesetz hält, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen, welches bis zu 100.000 Euro betragen kann.

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