Wer gerne frische Kräuter aus der Natur erntet, sollte nicht zu viel mitnehmen. Im Bundesnaturschutzgesetz gibt es die sogenannte Handstraußregel.
Der Natur zuliebe sollte man nicht zu viele Wildkräuter wie Vogelmiere, Gundermann und Knoblauchsrauke für die Küche aus Wiesen und Wäldern holen.
Persönlicher Bedarf
Das Bundeszentrum für Ernährung verweist auf die sogenannte Handstraußregel im Bundesnaturschutzgesetz. Sie besagt, dass jeder Bürger wilde Pflanzen in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf pflücken darf.
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Meiden sollte man Ränder von stark befahrenen Verkehrswegen und Hundewiesen. Viele Kommunen geben auch Flächen zur Ernte frei, Nachfragen lohnt sich hier.