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Laut Gerichtsurteil

Wann Sie überhängende Äste vom Nachbarsbaum abschneiden dürfen

Überhängende Blätter und Zweige sorgen immer wieder für Streit zwischen Nachbarn
Überhängende Blätter und Zweige sorgen immer wieder für Streit unter Nachbarn Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

1. September 2026, 13:34 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Laub oder Äste vom Baum des Nachbarn auf das eigene Grundstück fallen, sorgt das nicht selten für Ärger. Doch welche Rechte haben Betroffene und wann muss der Nachbar handeln? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, welche Beeinträchtigungen als zumutbar gelten.

Bäume an der Grundstücksgrenze führen unter Nachbarn oft zu Konflikten. Wer sich darüber ärgert, dass Teile des Nachbarbaums auf das eigene Grundstück fallen, kann deshalb aber nicht ohne Weiteres dessen Fällung verlangen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Grundstückseigentümer natürliche Immissionen von Bäumen grundsätzlich hinnehmen, wenn der landesrechtliche Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Anlass für das Urteil aus dem Jahr 2019 war ein Fall aus Heimsheim in Baden-Württemberg: Ein Grundstückseigentümer hatte die Fällung von drei gesunden Birken auf dem Nachbargrundstück gefordert, weil Laub, Pollen, Zapfen und Reisig auf sein Grundstück fielen (Az. V ZR 218/18).

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Wann hat man einen Beseitigungsanspruch?

Ein Beseitigungsanspruch bestünde nur, wenn der Eigentümer der Bäume verantwortlich sei. Bei Störungen, die von Naturereignissen ausgehen, sei die Frage der ordentlichen Bewirtschaftung des Grundstücks entscheidend, sagte die Vorsitzende Richterin des zuständigen V. Zivilsenats, Christina Stresemann. Eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung liege in aller Regel vor, wenn die landesrechtlichen Abstandsregeln für die Pflanzung eingehalten werden. Das sei hier mit mindestens zwei Metern der Fall. Folglich muss der Kläger die Belästigung hinnehmen.

In anderen Fällen hatte der Senat eine Verantwortung auch verneint, wenn ein kranker Baum vom Nachbarn umstürzt, der aber gesund aussieht, oder Insekten von einem Grundstück auf ein anderes gelangen. Anders könne die Sache nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen liegen. Welche das sein könnten, sagte Stresemann nicht.

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Was ist bei einer Allergie?

Eine Pollenallergie zum Beispiel reicht nicht, um das Fällen von Birken zu verlangen. Im entschiedenen Fall seien die Beeinträchtigungen zwar erheblich, aber nicht derart schwer, dass sie nicht mehr hinzunehmen seien. Der Kläger hat dem Urteil zufolge auch keinen Anspruch auf eine monatliche Geldzahlung, die er hilfsweise verlangt hatte, falls die Bäume stehen bleiben dürfen. Der Eigentümer sollte jedes Jahr von Juni bis November monatlich 230 Euro Entschädigung zahlen.

Darf man überstehende Zweige entfernen?

Wenn Wurzeln von Bäumen über die Grundstücksgrenze wachsen, hat der Eigentümer nach § 910 BGB aber das Recht, diese abzuschneiden, wenn sie die Benutzung des Grundstücks beeinträchtigen. Gleiches gelte für Äste und Zweige. Allerdings muss der Eigentümer dem Nachbarn vorab eine angemessene Frist setzen, in der er die Äste selbst zurückschneidet. Kommt der Nachbar dieser Aufforderung innerhalb des Zeitraums nicht nach, dürfen die überhängenden Pflanzenteile grundsätzlich selbst entfernt werden.

Im Juni 2021 erließ das BGH ein weiteres Urteil. Es besagte, dass ein Nachbar auch dann von § 910 BGB Gebrauch machen kann, wenn das Entfernen von überhängenden Ästen das Absterben des Baums oder den Verlust seiner Standhaftigkeit bedroht. Ausnahmen können sich jedoch aus naturschutzrechtlichen Beschränkungen ergeben. (Az. V ZR 324/19).

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