Eine Solaranlage auf dem Dach ist auf möglichst viel Sonnenlicht angewiesen, um Strom zu erzeugen. Je mehr Sonne auf die Module trifft, desto höher fällt in der Regel der Ertrag aus – unabhängig davon, ob der Strom im eigenen Haushalt genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist wird. Problematisch kann es jedoch werden, wenn ein Baum auf dem Nachbargrundstück Schatten auf die Anlage wirft. Bereits eine teilweise Verschattung kann die Leistung der Solarzellen spürbar beeinträchtigen. Doch müssen Eigentümer das einfach hinnehmen, oder haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf, dass der Nachbar den Baum zurückschneidet?
„Der Apfelbaum des Nachbarn beschattet meine Photovoltaik-Anlage immer mehr.“ Mit diesen Worten wandte sich Rainer K. an die myHOMEBOOK-Redaktion. „Die Äste wachsen auf mein Grundstück und der Nachbar unternimmt nichts, auch nach gesetzter Frist und schriftlicher Aufforderung“, erklärt der Leser und fragt, was er in dieser Situation noch unternehmen könne. Da dieses Problem wahrscheinlich kein Einzelfall ist und auch andere PV-Betreiber interessieren könnte, hat myHOMEBOOK bei einem Fachanwalt für Immobilien- und Wohnrecht nachgefragt. Er erklärt, wie sich Betroffene verhalten können, wenn ein Baum vom Nachbarn Schatten auf die eigene Solaranlage auf dem Dach wirft.
Baum vom Nachbar beschattet die Solaranlage
Was kann der Leser nun gegen den Überwuchs sowie den Schattenwurf aus dem Nachbargarten tun? „Was man bei jedem Baum tun kann, der über die Grundstücksgrenze ragt: Äste abschneiden“, erklärt Fachanwalt Thomas Pliester aus Mönchengladbach auf myHOMEBOOK-Anfrage.
Dieses Foto schickte Rainer K. der myHOMEBOOK-Redaktion zusammen mit seiner Nachricht Foto: privat
Allerdings ist damit das Problem mit dem Schattenwurf nicht gelöst. Denn auch wenn die überhängenden Äste gekürzt werden, wird der Baum des Nachbarn immer noch Schatten auf die Solaranlage werfen. Laut Pliester gilt hier das Nachbarrecht, das in jedem Bundesland individuell geregelt ist. Dabei gibt es eine entsprechende Duldungsfrist, danach könne man nicht mehr viel gegen den Überwuchs unternehmen.
„Es hängt von der Zeit ab, wie lange der Baum schon steht“, erklärt Pliester. In manchen Bundesländern sind es fünf Jahre, in Hessen zum Beispiel nur zwei Jahre. „In dieser Zeit müssen Sie handeln“, sagt der Anwalt. Anschließend sei der Anspruch verjährt. Die jeweiligen Gesetzestexte zum Nachbarrecht findet man im Internet auf den Seiten der entsprechenden Länder.
Bisher gibt es keinen Präzedenzfall
„Sie könnten vielleicht noch einen Rückschnitt geltend machen, aber das ist schwierig“, weiß Pliester. Im öffentlichen Recht gäbe es zwar Interessenabwägungen wie Naturschutz und Denkmalschutz, die mittlerweile auch den Klimaschutz einschließen würden. „Aber im Privatrecht gibt es solche Regelungen noch nicht.“ Zudem wurden auch noch keine vergleichbaren Gerichtsurteile über Beschattungen von Solaranlagen gesprochen, auf die man sich beziehen könne.
„Der Verlust durch Schattenwurf kann erheblich sein, aber momentan kann man wenig tun“, erläutert Pliester. Er ist sich allerdings sicher, dass solche Fälle in Zukunft zunehmen werden, da immer mehr Solaranlagen installiert werden. Womöglich landet ein vergleichbarer Fall dann auch alsbald vor einem Gericht und kann als Präzedenzfall dienen.
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