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Seit dem 1. Januar Pflicht!

„So überraschend war mein Beratungsgespräch beim Insektizidkauf“

Mücken können sehr lästig sein. Um sie fernzuhalten, kann man Insektizide einsetzen – doch für den Erwerb muss man sich erst einmal beraten lassen.
Mücken können sehr lästig sein. Um sie fernzuhalten, kann man Insektizide einsetzen – doch für den Erwerb muss man sich erst einmal beraten lassen. Foto: Getty Images / Tunatura
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Franka Kruse-Gering
Redakteurin

21. August 2025, 11:02 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist ein Beratungsgespräch Pflicht, wenn man Insektizide kaufen möchte. Produkte zur gezielten Bekämpfung von Insekten – wie etwa Mücken-, Ameisen- oder Fliegensprays – fallen unter neue Regelungen der Chemikalien-Biozidverordnung. Auch andere Mittel, etwa Schutzanstriche oder Holzschutzmittel, dürfen nur noch nach einem persönlichen Beratungsgespräch verkauft werden. Doch wie gestaltet sich ein solches Beratungsgespräch eigentlich? myHOMEBOOK-Redakteurin Franka Kruse-Gering hat den Test gemacht und war überrascht.

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Warum muss man seit dem 1. Januar 2025 Beratungsgespräche führen?

Kunden sollen nicht den leichtesten Weg wählen, um Schädlinge loszuwerden, sondern „unbedenklichere Maßnahmen gegen Schädlinge kennenlernen und wichtige Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten“, erklärt Kerstin Effers von der Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung. Unter dieses neue Gesetz fallen Produkte wie:

  • Mittel gegen Nagetiere
  • Produkte gegen Insekten und andere Krabbeltiere
  • Antifouling-Anstriche (etwa für Boote)
  • Holzschutzmittel
  • Beschichtungsschutzmittel
  • Schutzmittel für Baumaterialien gegen Mikroorganismen und Algen

Dazu passend: Warum Insektensprays nicht mehr frei verkäuflich sind

Die Vorfreude auf mein Beratungsgespräch

Ich wollte ein Mittel gegen Mücken in einem Onlineshop erwerben. Dabei handelt es sich um einen Zylinder, der mithilfe einer Gaskartusche ein Metallplättchen erhitzt. Dabei verdampft ein Wirkstoff, der Mücken vertreiben soll. Schon während des Bestellvorgangs wurde ich aufgefordert, meine Telefonnummer in einem Kommentarfeld zu hinterlassen, damit man mich für das ein- bis dreiminütige Gespräch kontaktieren könne.

Vor meiner Bestellung war ich aufgrund der Ankündigung eines Gesprächs schon abgeschreckt und habe in Erwägung gezogen, einfach in einen Baumarkt zu gehen. Die Preise waren aber deutlich höher, also entschied ich mich für den Onlinekauf, auch wenn ich nicht unbedingt mit einem Fremden telefonieren wollte.

Nach meiner Bestellung bekam ich eine E-Mail mit der Aufforderung, selbst anzurufen, da meine Telefonnummer scheinbar beim Bestellvorgang nicht übermittelt worden war. Daher rief ich neugierig und aufgeregt an.

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Das Gespräch war beendet, noch bevor es überhaupt angefangen hatte

Am Telefon meldete sich ein Mann, der mich informierte, dass das Gespräch etwa drei Minuten dauern würde. Ich musste herzlich in mich hineinlachen, denn das Gespräch dauerte etwa 20 Sekunden. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, das Gerät nicht in Innenräumen oder in einem Zelt zu verwenden und die Plättchen nach der Nutzung im Hausmüll zu entsorgen – das war’s. Wegen drei Sätzen habe ich mir im Vorfeld Gedanken gemacht.

Mein Fazit aus dem Beratungsgespräch    

Das Gesetz wurde erlassen, um unter anderem „unbedenklichere Maßnahmen gegen Schädlinge kennenzulernen und wichtige Informationen zum Gesundheitsschutz zu erhalten“, so heißt es in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. Nun ja, ich weiß nach wie vor nicht, wie bedenklich das Insektizid ist, wenn ich es einatmen sollte, und ich habe auch keine unbedenklicheren Maßnahmen kennengelernt. Das ist ja auch nicht im Sinne der Unternehmen, die Insektizide verkaufen.

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