Zum Inhalt springen
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Gartenpflanzen Service Special Alle Themen
Anwältin gibt Auskunft

Droht Gartenbesitzern bald ein Verbot von Thujahecken?

Sie ist an vielen Grundstücken anzutreffen, blüht immergrün, steht jedoch vermehrt in der Kritik: Die Thuja-Hecke
Sie ist an vielen Grundstücken anzutreffen, blüht immergrün, steht jedoch vermehrt in der Kritik: Die Thujahecke Foto: Getty Images
myHOMEBOOK-Redaktion

8. Oktober 2026, 14:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Thujahecke gehört zu den klassischen Heckenpflanzen in deutschen Gärten. Doch nicht überall ist ihre Anpflanzung uneingeschränkt erlaubt. So führte der Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V. die Thuja im Jahr 2023 in seiner Rahmengartenordnung als nicht zulässige Pflanze auf. Müssen deutschlandweit nun Gartenbesitzer fürchten, dass sie auf die Hecke verzichten müssen?

Als immergrüne Hecke ist die Thuja, auch Lebensbaum genannt, aus vielen Gärten kaum wegzudenken. Sie gilt als pflegeleicht und wird gerne als Sichtschutz vor neugierigen Blicken eingesetzt. Die Hecke hat jedoch nicht nur Anhänger. Der Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V. untersagte bereits im Mai 2023 in der Rahmengartenordnung die Anpflanzung von Thujen in Kleingärten. myHOMEBOOK sprach mit dem Landesverband über die Gründe für die Regelung und fragte bei Anwältin Nicole Mutschke nach, ob eine vergleichbare Vorgabe auch in Privatgärten denkbar wäre.

Folgen Sie jetzt myHOMEBOOK bei WhatsApp

Was gegen die Thujahecke spricht

Trotz ihres hohen Beliebtheitswerts steht die Thujahecke in der Kritik. Naturschutzverbände wie der Nabu bemängeln ihren geringen ökologischen Nutzwert. Im Gegensatz zu anderen Arten bieten Thujen heimischen Vögeln und Insekten weder Lebensraum noch Nahrung.

Jens Knillmann, zweiter Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V., erklärte auf Nachfrage von myHOMEBOOK: „[Thujen] versauern durch ihre schwer zersetzbaren Nadeln den Boden und verdrängen Nutzpflanzen durch ihr dichtes Flachwurzelwerk. Hinzu kommt ein erhebliches brandschutztechnisches Risiko. Aufgrund ihres hohen Gehalts an ätherischen Ölen und Harzen brennen ausgetrocknete Thujen bei Funkenflug explosionsartig und wirken als Brandbrücken zwischen Gartenlauben.“ Aus botanischer Sicht zähle die Thuja zu den Nadelgehölzen höherer Ordnung bzw. zu den Wald- und Parkbäumen. Ihre Anpflanzung und ihr Erhalt widerspreche dem kleingärtnerischen Charakter gemäß § 1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG), so Knillmann.

Auch interessant: Hecke im Garten in 4 Schritten entfernen

Müssen Gärtner des Verbands ihre Hecke entfernen?

Wie Knillmann erläutert, ergebe sich aus dem Bestandsschutz kein dauerhaftes Duldungsrecht der Thuja. Spätestens bei einem Pächterwechsel müssten bestehende Thujahecken fachgerecht entfernt werden, damit der gesetzlich vorgeschriebene Urzustand der Parzelle wiederhergestellt werde. Bei laufenden Pachtverträgen dürfe die Hecke jedoch nicht einfach stehenbleiben. Konkrete Fristen und Vorgaben zur Beseitigung würden im Einzelfall von Vereinsvorständen oder beim Pächterwechsel festgelegt, erläutert Knillmann.

Eine Ausnahme gibt es jedoch, was das Entfernen der Hecke betrifft: „Sollte von einer Thuja-Pflanzung eine direkte Beeinträchtigung der Nachbarparzelle (z. B. durch Schattenwurf) oder eine akute Brandgefahr ausgehen, ist der Rückbau unverzüglich bzw. innerhalb einer gesetzten Frist bis zur nächsten Gehölzschnittperiode vorzunehmen“, erklärt Jens Knillmann. Die Einhaltung der Vorgaben wird von den Vorständen der einzelnen Kleingartenvereine überprüft. Unterstützung erhielten die Kleingartenpächter zudem von Fachberatern vor Ort, die ihnen ökologisch wertvolle Alternativen vorschlagen, heißt es von Knillmann weiter. Infrage kämen vor allem einheimische Arten wie Hainbuche, Liguster oder Beerensträucher.

Wird es eine bundesweite Einschränkung geben?

Die Regelung des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V. ist bisher eine Ausnahme. Auf die Frage, ob und inwieweit sich andernorts oder gar bundesweit eine Einschränkung der Hecke etablieren lässt, lässt sich keine eindeutige Antwort formulieren. Für Anwältin Nicole Mutschke rechtfertigt der niedrige ökologische Wert der Thuja jedenfalls kein deutschlandweites Verbot. „Dafür müssten schon gewichtige Gründe des Natur- oder Artenschutzes sprechen, denn ein Verbot, das auch private Grundstücke betrifft, müsste sachlich gerechtfertigt und verhältnismäßig sein“, so die Anwältin.

Obwohl die aus Nordamerika und Ostasien stammende Thuja nicht zu den heimischen Arten zählt, schreibt das Bundesnaturschutzgesetz derzeit keine Beseitigung von Thujahecken vor. Laut Mutschke müsste eine solche Regelung allerdings auch für Hecken, die bereits vor Inkrafttreten der Vorgabe rechtmäßig gepflanzt wurden, verhältnismäßig sein. „Eine nachträgliche Pflicht zur Entfernung wäre deshalb deutlich schwieriger zu rechtfertigen als ein Verbot von Neuanpflanzungen. Denkbar wären beispielsweise Übergangsfristen oder Ausnahmen“, so Mutschke.

Wer müsste die Kosten einer Beseitigung tragen?

Wie Mutschke erläutert, entscheidet bei einem gesetzlichen Verbot die konkrete Regelung darüber, wer die Kosten für eine mögliche Beseitigung der Thujahecke in Privatgärten trägt. Einen allgemeinen Grundsatz, der den Staat als Kostenträger für die Beseitigung einer Pflanze vorsieht, gebe es laut Anwältin nicht. Bei einem bundesweiten Verbot wären mehrere Instanzen in die Entfernung bestehender Hecken involviert, so Mutschke. Für Eigentümer von Privatgärten, die eine Thuja legal gepflanzt haben, könnte eine potenzielle Kostenfrage jedoch entscheidend sein. Wenn Eigentümern durch die Beseitigung ein finanzieller Nachteil entsteht, könne dies laut Mutschke ebenfalls eine Rolle bei der Frage spielen, ob eine solche Regelung noch verhältnismäßig sei.

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.