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Pflanzabstand, der für Ziersträucher an der Grundstücksgrenze gilt

Abstand, der für Ziergehölze und Ziersträucher an der Grundstücksgrenze gelten
An der Grundstücksgrenze gelten auch für Ziergehölze Abstandsregeln Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

8. April 2021, 11:09 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Bei Grundstücksgrenzen kennen viele Gartenbesitzer kein Pardon. Ein Baum, der vom Nachbarn herüber ragt oder ein Zaun, der zu nah am eigenen Eigentum steht, führt nicht selten zu Streit zwischen den Parteien. Da können sogar Ziersträucher, die zu nah an der Grenze stehen, zu einem Disput werden. Aber welche Regeln gelten?

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Es gibt bestimmte Vorschriften, die beim Pflanzabstand an der Grundstücksgrenzen gelten – so auch für Ziergehölze. Zugegeben, die Bestimmungen sind sehr unübersichtlich. Gegen sie verstoßen sollten Gartenbesitzer deshalb aber nicht, denn das kann zu Streitigkeiten mit den Nachbarn und unnötigem Stress führen.

Wie groß muss der Pflanzabstand von Ziergehölzen an der Grundstücksgrenze sein?

Um den Pflanzabstand für Ziergehölze an der Grundstücksgrenze benennen zu können, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. In den meisten Bundesländern entscheiden sowohl Höhe als auch Wuchs der Pflanzen, also, ob es sich um stark oder schwach wachsende Sorten handelt. Auch die Wuchsform kann relevant sein.

Unterscheidung der Ziergehölze je nach Bundesland anders

Dabei stufen die Bundesländer dieselben Gehölzarten mitunter unterschiedlich ein. Während die Linde in Hessen als „sehr stark wachsend“ kategorisiert wird, gilt sie in Berlin nur als „stark wachsend“ und in Baden-Württemberg als „großwüchsig“, wie die ARAG informiert. Um diese Angaben also genau bestimmen zu können, braucht es in der Regel einen Fachmann, was die Rechtslage erst einmal sehr schwammig werden lässt.

Der Pflanzabstand, der für Ziergehölze an der Grundstücksgrenze einzuhalten ist, liegt zwischen 25 Zentimetern und acht Metern. Geht es um Hecken, spielt außerdem die Höhe eine übergeordnete Rolle.

Mehr zum Thema

Was, wenn die Pflanze nicht im Nachbarrechts-Gesetz auftaucht?

Im Nachbarrechts-Gesetz des jeweiligen Bundeslandes werden die Ziergehölze und der geltende Pflanzabstand zur Grundstücksgrenze erwähnt. Es kann passieren, dass einige Pflanzen allerdings nicht festgehalten wurden. In diesem Fall muss der Gartenbesitzer seine Ziersträucher selbst den bestehenden, oben genannten Kategorien zuordnen. Hierfür braucht es in der Regel einen Experten.

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