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Wann das Sammeln von Regenwasser verboten sein kann

Regenwasser sammeln
Beim Sammeln von Regenwasser gelten einige Regeln Foto: Getty Images/schulzie
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15. April 2026, 6:20 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Gerade in Zeiten, in denen die Phasen mit sehr heißen Tagen in Deutschland zunehmen, ist das Sammeln von Regenwasser ökologisch betrachtet eine sinnvolle Maßnahme. Doch, wer hätte es gedacht, auch dafür gelten bestimmte Regeln. Was es dabei zu beachten gilt, erklärt myHOMEBOOK in diesem Artikel.

Auflagen für Regenwassernutzung möglich

Wichtig vorab: Selbstverständlich gibt es in Deutschland kein generelles Verbot zum Sammeln von Regenwasser. Im Gegenteil, das Aufsammeln von Regen ist sogar ausdrücklich erwünscht. Wer im Garten oder am Haus per Tonne Regenwasser sammelt, um damit Blumen zu gießen, handelt vorbildlich.

In einigen Spezialfällen verlangen Kommunen und kommunale Wasserbehörden allerdings bestimmte Auflagen. Dabei geht es in erster Linie um den Sammelbehälter an sich und darum, wie das Regenwasser später genutzt wird.

Was bei Zisternen zu beachten ist

Wer auf seinem Grundstück einen größeren Sammelbehälter für Regenwasser nutzt, benötigt dafür teilweise den Segen der örtlichen Wasserbehörde. Zisternen bis zu 50 Kubikmetern Fassungsvermögen sind in der Regel genehmigungsfrei. Allerdings verlangen einige kommunale Wasserbehörden eine Anzeigepflicht. „Deswegen lohnt es sich, vor der Anschaffung einer Zisterne den behördlichen Rat beim zuständigen Bauamt einzuholen“, empfiehlt Henrik Fischer, Anwalt aus Leipzig und Experte in Sachen Bau- und Umweltrecht, auf Nachfrage von myHOMEBOOK.

Für die Verwendung von Zisternen mit einem Volumen von mehr als 50 Kubikmetern ist in den meisten Bundesländern zudem eine Genehmigung der zuständigen, örtlichen Wasserbehörde notwendig. Wenn große Mengen an Regenwasser gesammelt werden, verändert das den natürlichen Wasserhaushalt eines Gebiets, beispielsweise den Grundwasserpegel. Weil große Sammelbehälter häufig im Erdreich vergraben werden, kann es bei einem unsachgemäßen Einbau oder Undichtigkeiten zu Hygieneproblemen kommen.

Regenwasser im Haushalt nutzen – was ist erlaubt?

Strikt verboten sind jegliche Verbindungen zwischen Regenwasser- und Trinkwasserleitung. Da größere, offene Sammelstellen häufig mit Verunreinigungen belastet sind, etwa Blättern, Insekten oder Vogelkot, könnte eine Verbindung mit Trinkwasserleitungen gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Grundsätzlich sollte Regenwasser nicht wie Trinkwasser benutzt werden. Daher verbietet sich jeglicher Einsatz von gesammeltem Wasser, beispielsweise bei der Zubereitung von Speisen.

„Eingehalten werden müssen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu Nichttrinkwasseranlagen. Sie erfordern insbesondere eine klare Trennung von der Trinkwasserinstallation und Kennzeichnung der Leitungen oder Entnahmestellen. Hintergrund ist § 37 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes. Durch den Gebrauch des Wassers darf die Gesundheit nicht gefährdet werden“, erläutert der Leipziger Fachanwalt Henrik Fischer.

Anmeldung und Kosten von Regenwasseranlagen

Wer über spezielle Anlagen Regenwasser für die Toilettenspülung oder zum Wäschewaschen nutzen möchte, kann dies tun. Für eine solche Anlage ist nach § 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine Anzeige beim Gesundheitsamt notwendig. Die Zulaufleitungen unterliegen einer speziellen Kennzeichnungspflicht. Für den Einbau und Betrieb sowie für die regelmäßige Überprüfung der Anlage samt Leitungen gelten außerdem weitere Regelungen.

Die Baukosten für eine solche Anlage liegen zwischen 2500 und 5000 Euro. Ab wann sich eine solche Anlage rechnet, hängt vom individuellen Nutzungsverhalten ab.

Vorsicht bei bestimmten Dachmaterialien

Wenn das Regenwasser von Dächern aus Kupfer oder Zink im Sammelbehälter landet, rät das Umweltbundesamt davon ab, das gesammelte Wasser zum Gießen zu benutzen. Bei diesen Dachmaterialien könnten sich kleinste Metallteilchen im Wasser lösen. Diese Verbindung sei auf Dauer nicht nur schädlich für Pflanzen, sondern erhöhe gleichzeitig die Konzentration schädlicher Stoffe im Grundwasser.

Auch interessant: 4 häufige Fehler beim Sammeln von Regenwasser

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Besondere Vorschriften in Wasserschutzgebieten

Eine besondere Genehmigungspflicht gilt auch für das Sammeln von Regenwasser in Wasserschutzgebieten. Denn für ein solches Gebiet gelten hohe Anforderungen für den Schutz des Grundwassers. Eine undichte Zisterne oder falsch verlegte Rohre stellen daher eine große Gefährdung dar. „Was konkret erlaubt oder verboten ist, steht in der Schutzgebietsverordnung für das jeweilige Gebiet. Allgemeine Aussagen sind deshalb nur begrenzt möglich“, sagt der Anwalt für Bau- und Umweltrecht, Henrik Fischer, und rät vorab, die zuständigen Behörden vor Ort zu kontaktieren.

Darf Regenwasser einfach im Garten versickern?

Es ist im Übrigen in vielen Kommunen verboten, gesammeltes Regenwasser, beispielsweise aus einer Tonne oder mehreren Tonnen, auf dem eigenen Grundstück einfach auszukippen. Denn durch das unkontrollierte Versickern könnte es im Grundwasser zu gesundheitsgefährdenden Verunreinigungen kommen.

„Zudem haben viele Gemeinden einen Anschluss- und Benutzungszwang für ihre Kanalisation. Erfasst sind häufig auch Niederschlagswässer. Wer Wasser auf dem eigenen Grundstück versickern will, braucht dann in der Regel zunächst eine Ausnahmegenehmigung“, weiß Rechtsanwalt Henrik Fischer. Wenn man also plant, große Mengen an Regenwasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen, informiert man sich bestenfalls vorher über die dafür geltenden Regelungen.

Wer hingegen nur kleine Mengen an Regenwasser sammelt, um damit die Pflanzen im eigenen Garten zu bewässern, kann das ungezwungen und ohne behördliche Genehmigung tun.

Warum das Sammeln von Regenwasser streng geregelt ist

„Deutsche Behörden gelten als berüchtigt und die dort arbeitenden Menschen als besonders regelungswütig. Regelungen beim Sammeln von Regenwasser klingen auf den ersten Blick übertrieben. Wer sich allerdings die Gründe anschaut, versteht den Sinn behördlichen Tuns. Denn in vielen Fällen gibt es mindestens einen konkreten Fall, bei dem Grenzen überschritten wurden und eine gesetzliche Regelung notwendig geworden ist. Die gute Nachricht: Die meisten Hobbygärtner sind von diesen Regelungen gar nicht betroffen.“

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