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Eigentümer muss Schottergarten nach Gerichtsurteil zurückbauen

Schottergarten
Ein paar Grünpflanzen reichen laut einem Gerichtsurteil für einen Schottergarten nicht aus (Symbolbild) Foto: Getty Images/U. J. Alexander
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Felix Mildner
Redaktionsleiter

5. Januar 2026, 13:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Auch wenn ein paar Pflanzen aus dem Schotter sprießen – das allein genügt nicht, um eine Fläche als Grünfläche durchgehen zu lassen. Ein Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg sorgt nun für Klarheit und könnte für viele Grundstücksbesitzer mit Schottergarten Folgen haben.

Gericht bestätigt Rückbaupflicht für Schottergarten

Schottergärten stehen schon seit vielen Jahren im Verruf, da sie nicht besonders umweltfreundlich sind. Vor einiger Zeit landete ein Fall vor Gericht, allerdings nicht zum ersten Mal. Ein Grundstückseigentümer hatte dabei seinen Vorgarten ohne Baugenehmigung in eine Schotterfläche verwandelt – inklusive Unkrautvlies, das den Boden abdichtet. Auf Anordnung der Bauaufsichtsbehörde sollte er den Umbau rückgängig machen. Der Mann wehrte sich, doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte: Die Rückbauanordnung ist rechtens (Az.: 8 S 388/25).

Die Begründung der Richter: Eine mit Schotter bedeckte und versiegelte Fläche gilt als bauliche Anlage und widerspricht dem in der Landesbauordnung verankerten Grünflächengebot. Eine Begrünung im rechtlichen Sinne liegt damit nicht vor.

Zierpflanzen reichen nicht aus

Der Grundstückseigentümer verwies auf die vorhandenen Zierpflanzen, die zwischen dem Schotter gesetzt wurden. Doch das überzeugte das Gericht nicht. Denn die Anwesenheit einzelner Pflanzen ändere nichts daran, dass die Fläche optisch von Schotter dominiert und insektenfeindlich versiegelt sei. Das Urteil macht deutlich, dass derartige Umgestaltungen nicht nur genehmigungspflichtig sein können, sondern auch gegen Umweltauflagen verstoßen.

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Nicht das erste Urteil rund um Schottergärten

Immer wieder sind die umstrittenen Schottergärten ein Thema – manche Fälle landen dabei auch vor Gericht. Wie das Verwaltungsgericht Hannover bereits urteilte, können Behörden die Beseitigung eines Schottergartens verlangen, wenn er aus bauordnungsrechtlicher Sicht unzulässig ist (Az.: 4 A 1791/21). Auch in diesem Fall wurden Grünpflanzen gesetzt – laut den Richtern reichte das allerdings nicht aus. Wichtig sei, ob die Grünfläche von mit Pflanzen bewachsenen Flächen geprägt sei. Steinelemente sollten eine untergeordnete Bedeutung haben.

Was Eigentümer jetzt beachten sollten

Wer seinen Vorgarten umgestalten möchte, sollte vorab die jeweilige Landesbauordnung genau prüfen – denn darin sind Regelungen zum Anteil von Grünflächen und zur Versiegelung von Flächen festgelegt. Die Vorgaben unterscheiden sich dabei je nach Wohnort. Gegebenenfalls ist sogar eine Baugenehmigung erforderlich. Die Entscheidung aus Baden-Württemberg zeigt: Zierpflanzen allein reichen nicht aus, um geltende Anforderungen an eine Grünfläche zu erfüllen.

Felix Mildner
Redaktionsleiter

Darum sind Schottergärten so umstritten

„Schottergärten stehen seit Jahren in der Kritik von Umweltverbänden, Kommunen und Stadtplanern. Die Gründe sind vielseitig: Die mit Steinen versiegelten Vorgärten heizen sich stark auf, verschärfen das Mikroklima in Städten und bieten weder Insekten noch Vögeln Lebensraum oder Nahrung. Regenwasser kann kaum versickern, was Böden austrocknet und die Kanalisation belastet. Zudem sind Schottergärten keineswegs wartungsfrei – Laub, Algen und Unkraut sammeln sich zwischen den Steinen und erfordern regelmäßige Pflege, oft mit chemischen Mitteln. Viele Bundesländer und Kommunen haben sie deshalb inzwischen eingeschränkt oder verboten und werben stattdessen für naturnahe, begrünte Gärten.“

Mit Material der dpa

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