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Wurzeln vom Nachbarn im eigenen Garten? Das sagt der Anwalt

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Wurzeln vom Nachbarn wuchern in den eigenen Garten? Das sagt der Anwalt

Wurzeln vom Nachbarn wachsen in den Garten
Die Wurzeln aus dem Nachbargrundstück ragen meterweit in den Garten von Guido R.Foto: privat

Nicht nur Äste können vom Nachbargarten auf das eigene Grundstück herüberwachsen, sondern auch die Wurzeln von Bäumen und Sträuchern. So ist es auch der Fall bei einem myHOMEBOOK-Leser, der die Redaktion kontaktierte. Ein Anwalt klärt über die Rechtslage auf.

Im Rahmen der myHOMEBOOK-Serie „Immer Ärger mit den Nachbarn“ erreichte die Redaktion eine Zuschrift, bei der es um die Wurzeln aus dem benachbarten Garten ging. „Mein Problem ist, dass sämtlicher Überwuchs und Wurzeln meterweit auf mein Grundstück wachsen“, erklärte der Leser Guido R. Auf dem Foto, dass er beifügte, ist der Überwuchs deutlich zu sehen. myHOMEBOOK hat bei einem Rechtsanwalt nachgefragt, wie er die Situation einschätzt.

Wurzeln vom Nachbarn wachsen meterweit in eigenen Garten

Guido R. berichtete, dass er sich bereits an die Schlichtungsstelle Schwerin gewandt hat, aber bisher sei leider nichts passiert. „Die ganze Angelegenheit zieht sich seit eineinhalb Jahre hin“, klagt der Gartenbesitzer. Eigentlich hätte der Nachbar den Schaden bis Mai 2023 beheben sollten, allerdings ist nichts dergleichen passiert. myHOMEBOOK hat sich diesem Fall angenommen und bei Thomas Pliester, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Verwaltungsrecht nachgefragt.

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Das sagt der Anwalt

„Das ist ganz klar in § 910 BGB geregelt“, stellt Rechtsanwalt Pliester klar. Dort steht geschrieben: „Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten.“ Und weiter: „Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.“ Allerdings stehe dem Eigentümer dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen würden. Genau dies ist aber im Garten von Guido R. der Fall.

Pliester ergänzt: „Meistens ist es so, dass Wurzeln von Bäumen stammen, die den Abstand zum Zaun nicht einhalten. Die Wurzeln auf dem Bild sind ja relativ dick.“ Im Grunde könnte man als Gartenbesitzer dem Nachbarn eine Frist von beispielsweise zehn Tagen setzen, in der er den Überwuchs zurückschneiden muss. „Es kann auch sein, dass der Baum dabei eingeht“, erklärt der Anwalt.

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Recht auf Kostenerstattung

Zudem haben Gartenbesitzer laut Pliester in solchen Fällen das Recht auf eine Kostenerstattung. „Das würde ich nicht in Eigenregie machen, das müsste ausgefräst werden“, meint Pliester. In der Regel übernimmt eine Gartenbaufirma solche Arbeiten. Die Kosten könnte Guido R. dem Nachbar in Rechnung stellen.

Allerdings würde dabei auch der eigene Garten beeinträchtigt werden. „Bei den Folgeschäden ist es etwas komplizierter“, sagt der Anwalt. Hier müsste dann der Boden aufgefüllt und Rasen neu gesät werden. Diese Kosten könne man nicht ohne Weiteres in Rechnung stellen.

Sie haben einen ähnlichen Fall, über den Sie uns berichten möchten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Immer Ärger mit den Nachbarn“ an redaktion@myhomebook.de, in der Sie uns Ihr Problem schildern. Wir sind gespannt!

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