
10. Juli 2025, 12:09 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Essen einmal aufgetaut – und dann doch nicht gebraucht? Viele denken, es sei gefährlich, es erneut einzufrieren. Doch das stimmt nicht immer. Entscheidend sind Art und Zustand der Lebensmittel – und was man damit vorhat.
Auf vielen Verpackungen von Tiefkühlprodukten steht der Warnhinweis: „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren.“ Hintergrund ist laut Verbraucherzentrale Bayern, dass das Einfrieren krank machende Keime nicht abtöte, sondern lediglich ihre Vermehrung verlangsame. Lagert man die Produkte anschließend bei Raumtemperatur, können sich die Keime schnell vermehren – und das kann gesundheitliche Folgen haben.
„Das kann zu Magen-Darm-Beschwerden führen, vor allem bei empfindlichen Lebensmitteln wie rohem Fleisch, Geflügel oder Fisch“, sagt Ernährungsexpertin Katharina Holthausen. Solche Produkte sollte man im rohen Zustand nach dem Auftauen nicht erneut einfrieren.
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Durchgegart ist erlaubt – mit Einschränkungen
Wurde tiefgekühltes Fleisch jedoch vollständig gegart, etwa für ein Gericht wie Bolognese, spricht nichts dagegen, es anschließend wieder einzufrieren. Die Voraussetzung: Die Speise muss vorher vollständig abgekühlt sein. Holthausen rät: Das Gericht nicht lange bei Raumtemperatur stehen lassen, sondern möglichst rasch kühlen und einfrieren.
Auch bei leicht angetauten Fertiggerichten, die ohnehin vor dem Verzehr erhitzt werden, ist ein Wiedereinfrieren möglich. Laut Holthausen „kommt es dabei auf viele Parameter an“. Entscheidend sei unter anderem, wie lange der Einkauf gedauert habe und ob die Außentemperaturen eher warm oder kühl gewesen seien.
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Umentschieden? Das ist zu beachten
Manchmal holt man tiefgekühlte Lebensmittel aus dem Gefrierfach, entscheidet sich dann aber doch um. In solchen Fällen kommt es auf die Temperatur und Dauer außerhalb des Tiefkühlers an. Hat das Produkt längere Zeit bei Raumtemperatur gelegen, rät Holthausen, es nicht erneut einzufrieren. Generell empfiehlt sie: „Ohnehin taut man Tiefgefrorenes am besten im Kühlschrank auf.“

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Auftauen und wieder einfrieren: Eis lieber nicht, Brot schon
Während das erneute Einfrieren von Speiseeis ein absolutes Tabu ist, gelten für andere Lebensmittel deutlich großzügigere Regelungen. So verhält es sich beispielsweise bei Brot oder Backwaren anders: Diese Produkte lassen sich nach dem Auftauen durchaus ein weiteres Mal einfrieren.
Ernährungsexpertin Holthausen betont jedoch, dass dabei leichte Qualitätseinbußen in Kauf genommen werden müssen. Vor allem der Geschmack kann an Frische verlieren, und auch die Konsistenz – etwa die Knusprigkeit der Kruste oder die Lockerheit des Teigs – leidet möglicherweise unter dem wiederholten Gefrierprozess.
Mit Material der dpa