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Energieversorger reißen Frist für Preisbremsen-Info

Gas und Strom

Energieversorger reißen Frist für Preisbremsen-Info

Stromzähler
Der Jahresverbrauch eines Haushalts ist entscheidend für die Berechnung der PreisbremsenFoto: Getty Images

Wie viel Ersparnis bringen mir die Energiepreisbremsen? Eigentlich sollten darüber die Versorger informieren. Doch für viele Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt die Frage unbeantwortet.

Bis zum 15. Februar sollten Energiekunden schriftlich von ihren Anbietern erfahren, welche Ersparnis ihnen die Strom- und Gaspreisbremse 2023 wirklich bringt. Diese Frist bei den Preisbremsen haben aber mehrere der größten Energieanbieter des Landes verpasst haben. Was steckt dahinter?

Anbieter konnten Frist für Preisbremsen-Info nicht halten

Die vorgesehenen Schreiben sollten betroffene Kunden über folgende Punkte informieren:

  • Wie hoch ist das errechnete Entlastungskontingent?
  • Welcher monatliche Abschlag wurde bisher fällig?
  • Wie hoch fällt der Rabatt durch die Preisbremse aus?
  • Welcher neue, günstigere Abschlag ergibt sich daraus?

Das soll Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglichen, zu prüfen, ob ihre Anbieter die Rabatte korrekt berechnet haben. Einer „Finanztip“-Umfrage zufolge könnten einige Kundinnen und Kunden das Informationsschreiben, das per Mail, Brief oder Mitteilung im Kundenportal zugestellt werden muss, allerdings erst kurz vor Beginn der Entlastung bekommen haben – wenn überhaupt.

Passend dazu: Was die Gaspreisbremse für Eigentümer und Vermieter bedeutet

Rabatte sollen auch ohne Schreiben korrekt berechnet sein

Zwar hätten „Finanztip“ gegenüber alle befragten Energieunternehmen angegeben, dass die Preisbremsen – ob mit oder ohne Informationsschreiben – korrekt angewandt würden. Das Verbraucherportal rät Kundinnen und Kunden, die noch auf ihre Schreiben warten, dennoch beim Kundenservice des jeweiligen Anbieters nachzufragen.

Wer die Info des Versorgers bekommt, sollte besonderes Augenmerk auf den darin angegebenen Jahresverbrauch legen. Ist dieser niedriger als bei der letzten Abrechnung, können sich für Verbraucherinnen und Verbraucher Nachteile ergeben, weil der Jahresverbrauch maßgeblich für die Bremsen ist.

Mit den Energiepreisbremsen werden die Preise für Strom bei 40, für Gas bei 12 und für Wärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) rückwirkend zum 1. Januar 2023 gedeckelt – allerdings nur für 80 Prozent des üblichen Jahresverbrauchs. Mehrverbräuche werden von den jeweiligen Anbietern mit dem regulären Vertragspreis abgerechnet.

mit Material der dpa

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