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Energieversorger muss Guthaben aus Jahresabrechnung erstatten

Jahresabrechnung

Energieversorger muss Guthaben erstatten

Vater und Sohn stehen an einem Tisch und schauen zur Lampe
Kunden können verlangen, dass ihnen ihr Energieversorger ein eventuelles Guthaben erstattetFoto: Getty Images

Einmal im Jahr rechnen Energieanbieter den genauen Verbrauch ab. Entstehen für Kundinnen und Kunden dabei Guthaben, dürfen die Versorger das Geld nicht behalten.

Energieanbieter müssen Kunden Guthaben aus Jahresabrechnungen unverzüglich und vollständig erstatten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung sollte das Plus verrechnet werden. Ob das Guthaben durch einen Bonus oder zu viel bezahlte Abschläge zustande gekommen ist, spielt dabei keine Rolle.

Differenz aus der Jahresabrechnung muss ausgezahlt werden

Ist das Guthaben höher als der nächste Abschlag, muss die Differenz ausgezahlt werden, erklären die Verbraucherschützer. Eine bloße Gutschrift auf dem Kundenkonto des Unternehmens genügt nicht. Bleibt die Zahlung aus, sollten Kundinnen und Kunden den Gas- oder Stromanbieter schriftlich auffordern, das Guthaben zu verrechnen.

Dazu passend: Viele Grundversorger wollen den Strompreis erhöhen

Bei laufenden Verträgen können Verbraucherinnen und Verbraucher auch selbst aktiv werden und den folgenden Abschlag senken, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Das muss dem Energieanbieter aber mitgeteilt werden, am besten schriftlich mit Nachweis, also etwa per Einschreiben.

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