4. Mai 2023, 6:28 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Eigentümer, die ihre Erklärung zur Grundsteuer fristgerecht abgegeben haben, warten nun auf den Bescheid vom Finanzamt. Was man dabei beachten sollte, wenn einem etwa Fehler auffallen und was Eigentümer wissen sollten, die spät dran sind, lesen Sie hier.
Das Finanzamt verschickt nach und nach die Grundsteuerbescheide an Eigentümer. Diese Bescheide sollte man auf jeden Fall genau und schnellstmöglich prüfen. Dazu rät die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Falls Zweifel bestehen oder Fehler auftauchen, sollten Eigentümer Einspruch erheben. Das ist schriftlich möglich. In der Regel kann man einen Brief oder eine E-Mail an das Finanzamt schicken, das den Bescheid erlassen hat. Die Frist dafür beträgt einen Monat nach Erhalt des Bescheides. Entdecken Eigentümer erst später für sie nachteilige Fehler, ist eine Korrektur nur in Ausnahmefällen möglich.
Häufige Fehler beim Grundsteuerbescheid
Mögliche Fehler treten nach Angaben der Experten etwa bei Bodenrichtwerten auf, die Grundbesitzer aus den Länderportalen übernommen haben. Sie seien wiederholt zu hoch. Dies kann etwa der Fall sein, wenn nicht nutzbare Fläche als Baugrund erfasst wurde. Die Höhe der künftigen Grundsteuer ist noch nicht absehbar. Für böse Überraschungen könnten nach Angaben der Experten die Hebesätze sorgen, die jede Gemeinde einzeln bestimmt.
Nach Angaben des Finanzministeriums wird es vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht.
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Die Grundsteuererklärung konnte bis Ende Januar eingereicht werden. Wer sie bislang noch nicht abgegeben hat, sollte kein Risiko eingehen und einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, raten die Experten. Andernfalls können ab sofort Verspätungszuschläge fällig werden. Die Finanzverwaltungen haben zwar bislang in der Regel auf Sanktionen verzichtet, so die Experten. Doch nach entsprechender Androhung könnten sie auch ein Zwangsgeld festsetzen.
Hinzu kommt: Wenn Eigentümer keine Erklärung abgeben, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen selbst schätzen. Das sei für die Betroffenen zumeist nachteilig. Voraussetzung für die Genehmigung einer individuellen Fristverlängerung sind triftige und entschuldbare Gründe. Dazu zählen etwa eine längere Krankheit oder Probleme bei der Beschaffung der Unterlagen.
Mit Material der dpa