2. Juni 2021, 5:03 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Eine Novelle des Verpackungsgesetzes soll helfen, Plastikmüll zu vermeiden und den Anteil an recyceltem Kunststoff zu erhöhen. Auch Ausnahmen von der Pfandpflicht wird es künftig nicht mehr geben.
Der Bundesrat hat eine Gesetzesnovelle gebilligt, die in Deutschland für weniger Plastikmüll und mehr Recycling sorgen soll. Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes werden zwei EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfälle zu erweitern, um das Recycling zu verbessern und das sogenannte Littering, also das achtlose Wegwerfen von Plastikmüll, zu vermeiden.
Weniger Plastikmüll: Mindest-Rezyklatanteil wird zur Pflicht
Das Gesetz schreibt für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden Mindest-Rezyklatanteil vor und weitet die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern aus – zum Beispiel über die Möglichkeiten kostenloser Rückgabe. Es erweitert zudem Herstellerpflichten – auch im Versandhandel mit ausländischen Anbietern.
Ab 2022 entfallen fast alle bisher geltenden Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen und -dosen. Für Milch und Milcherzeugnisse gilt die Pfandpflicht allerdings erst ab 2024.
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Außerdem müssen Gastronomen und Einzelhändler in Zukunft beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr auch Mehrwegalternativen statt der bisher üblichen Einwegverpackungen anbieten. Ab 2025 ist für die Herstellung von PET-Flaschen ein Mindestanteil an recyceltem Kunststoff vorgeschrieben.

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Bundesrat sieht Mängel beim Gesetz
In einer begleitenden Entschließung betont der Bundesrat allerdings, dass er das Gesetz nur gebilligt habe, um die fristgerechte Umsetzung der EU-Vorgaben nicht aufzuhalten. In der Sache kritisiert er die Novelle scharf: Sie sei unzureichend und teilweise nicht vollzugstauglich, sie müsse daher zeitnah nachgebessert werden. Generell forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, fristgebundene Vorhaben zur Umsetzung von EU-Recht frühzeitiger auf den Weg bringen, um eine umfassende Beteiligung der Länder sicherzustellen. Die Novelle soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten.