Balkonkraftwerke sind aktuell stark im Kommen – jetzt soll die Einrichtung vereinfacht werden. Mit dem „Solarpaket 1“ möchte die Bundesregierung Erleichterungen auf den Weg bringen. Was bedeutet das konkret?
Egal, ob zur Eigennutzung für den Haushalt oder zum Einspeisen ins Netz – Balkonkraftwerke sind gefragt. Dabei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die es mittlerweile für wenige hundert Euro zu kaufen gibt. Die Politik möchte nun mit dem „Solarpaket 1“ die Installation der Module für Privathaushalte erleichtern. Damit gehen einige Neuerungen einher, etwa eine höhere Grenze bei der Leistung. Am heutigen Mittwoch (16. August 2023) beschäftigt sich das Bundeskabinett mit dem Thema. Anschließend könnte das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Update vom 17. August 2023: Das Paket zu den Neuerungen bei Solaranlagen wurde vom Bundeskabinett beschlossen und wird somit in Kraft treten.
Was steckt im „Solarpaket 1“?
Der vorgeschlagene Plan zielt darauf ab, die Einrichtung von Balkon-Photovoltaikanlagen so einfach wie möglich zu gestalten, wie tagesschau.de berichtet. Aktuell ist es nötig, dass jeder, der ein Balkonkraftwerk installieren möchte, dieses beim Netzbetreiber anmelden muss. Zudem ist bislang die Verwendung eines sogenannten Zweirichtungszählers erforderlich. Beide dieser Vorgaben sollen künftig entfallen. In Zukunft soll es ausreichen, das Balkonkraftwerk in einer Datenbank einzutragen.
Viele Interessenten von Balkonkraftwerken hoffen, dass mit der Neuerung auch die bereits vorgeschlagene Erhöhung der zulässigen Wechselrichterleistung auf 800 Watt möglich wird. Bisher lag die Obergrenze bei 600 Watt. Die Stecker-Solarzellen selbst dürften dabei sogar eine Leistung von 2000 Watt aufweisen.
Vorübergehend ist es auch möglich, die älteren, nicht-digitalen Stromzähler weiterhin zu nutzen. Diese Zähler würden sich dann rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Zudem soll die Bürokratie in diesem Bereich massiv abgebaut und die Prozesse vereinfacht werden.
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Auch große Solaranlagen sollen profitieren
Die Pläne des „Solarpaket 1“ beinhalten ebenfalls eine erleichterte Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern. Zudem sollen größere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch von den Neuerungen im Solarpaket profitieren: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anlagen mit einer installierten Kapazität von 100 Kilowatt ihre überschüssige Energie ohne finanzielle Vergütung – jedoch auch ohne Kosten – dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen können. Bisher waren Betreiber solcher Anlagen verpflichtet, ihre Energie direkt zu vermarkten.
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Zudem ist geplant, mehr Freiflächen für die Errichtung von Solarparks zu nutzen. Dazu sollen auch benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete grundsätzlich für die Förderung von Photovoltaikanlagen zugänglich gemacht werden. Die Erweiterung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen soll jedoch bis 2030 zunächst auf 80 Gigawatt begrenzt sein.
Weniger Bürokratie, mehr Sonnenenergie
„Bestätigen sich die Pläne der Regierung, den Betrieb von Balkonkraftwerken zu erleichtern, könnten viele Haushalte davon profitieren. Bisher war der Anmeldeprozess beim Energieversorger eine bürokratische Hürde, die nun wegfallen könnte. Auch über die Erhöhung der maximalen Leistung dürften sich Interessenten freuen. Nun heißt es abwarten, ob die Entwürfe auch zum Jahresbeginn 2024 umgesetzt werden.“– Felix Mildner, Redaktionsleiter