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Auch für Mieter

Einigung beim Solarpaket! Wichtige Änderungen bei Balkonkraftwerken

Balkonkraftwerk
Mit dem Solarpaket soll mehr Strom vom Balkon kommen Foto: Getty Images / Maryana Serdynska
Felix Mildner
Redaktionsleiter

22.04.2024, 13:07 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Beim sogenannten „Solarpaket 1“ hat sich lange Zeit nichts getan – jetzt soll es allerdings starten. Damit wird sich auch bei Balkonkraftwerken einiges ändern. Wie ist der Stand? Und was bedeutet das für Mieter?

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Balkonkraftwerke, auch Stecker-Solarmodule genannt, sind aktuell gefragt – vor allem um den Strom für den eigenen Haushalt zu nutzen. Das „Solarpaket 1“ soll die Installation der Module für Privathaushalte erleichtern. Ursprünglich war der Start bereits zu Beginn des Jahres geplant, hat sich allerdings verzögert. Nun haben es die Ampel-Parteien abgesegnet, die öffentliche Anhörung findet am 22. April statt. Anschließend muss es nur noch durch den Bundestag und Bundesrat – was allerdings keine große Hürde mehr darstellt. Aber worum geht es eigentlich beim Solarpaket?

Was steckt im Solarpaket?

Der vorgeschlagene Plan zielt darauf ab, die Einrichtung von Balkon-Photovoltaikanlagen so einfach wie möglich zu gestalten. Bisher war es nötig, dass jeder, der ein Balkonkraftwerk installieren möchte, dieses beim Netzbetreiber anmelden muss. Zudem ist bislang die Verwendung eines sogenannten Zweirichtungszählers erforderlich. Beide Vorgaben sollen künftig entfallen. In Zukunft soll es ausreichen, das Balkonkraftwerk in einer Datenbank einzutragen.

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Mit dem Solarpaket soll auch die bereits vorgeschlagene Erhöhung der zulässigen Wechselrichterleistung auf 800 Watt möglich werden. Bisher lag die Obergrenze bei 600 Watt. Die Stecker-Solarzellen selbst dürften dabei sogar eine Leistung von 2000 Watt aufweisen.

Vorübergehend ist es auch möglich, die älteren, nicht-digitalen Stromzähler weiterhin zu nutzen. Diese Zähler würden sich dann rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Zudem sollen die Bürokratie in diesem Bereich massiv abgebaut und die Prozesse vereinfacht werden.

Mehr dazu: Ab wann sich eine Solaranlage auf dem Balkon lohnt

Was bedeutet das für Mieter und Balkonkraftwerke?

Mit dem Solarpaket sollen Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Gestattung einer Steckersolaranlage zur Stromerzeugung haben, erklärt Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Das heißt, Sie müssen den Vermieter schon um Erlaubnis fragen, der kann aber nur in Ausnahmefällen und unter Abwägung aller Umstände diese Genehmigung verweigern“, erklärt die Expertin für Mietrecht.

Mieter können also, wenn der Entwurf Bundestag und Bundesrat passiert hat, vom Vermieter verlangen, dass er ihnen die Installation des gewünschten Balkonkraftwerks gestattet. „Wenn der Vermieter ihnen die Genehmigung nicht gibt, können sie diese auch einklagen“, ergänzt Franz. Einwände wie optische Beeinträchtigung, Einfluss auf die Lichtverhältnisse beim Nachbarn oder kurzzeitige Blendeffekte dürfen laut Franz bei der Abwägung des Vermieters keine große Rolle mehr spielen.

Mieter können dem Vermieter auch eine Sicherheit bieten, ähnlich wie eine Kaution. Diese stellt dann sicher, dass das Geld zum Rückbau bei Auszug – wenn dies gefordert wird – vorhanden ist. „Fordern kann der Vermieter diese Sicherheit aber nicht“, stellt Franz klar.

Auch große Solaranlagen sollen profitieren

Die Pläne zum „Solarpaket 1“ beinhalten ebenfalls eine erleichterte Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern. Zudem sollen größere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch von den Neuerungen im Solarpaket profitieren: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anlagen mit einer installierten Kapazität von 100 Kilowatt ihre überschüssige Energie ohne finanzielle Vergütung – jedoch auch ohne Kosten – dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen können. Bisher waren Betreiber solcher Anlagen verpflichtet, ihre Energie direkt zu vermarkten.

Zudem ist geplant, mehr Freiflächen für die Errichtung von Solarparks zu nutzen. Dazu sollen auch benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete grundsätzlich für die Förderung von Photovoltaikanlagen zugänglich gemacht werden. Die Erweiterung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen soll jedoch bis 2030 zunächst auf 80 Gigawatt begrenzt sein.

Felix Mildner
Redaktionsleiter

Weniger Bürokratie, mehr Sonnenenergie

Das Solarpaket hat sich leider etwas verzögert, aber nun gibt es grünes Licht. Bestätigen sich die Pläne der Regierung, den Betrieb von Balkonkraftwerken zu erleichtern, könnten viele Haushalte davon profitieren. Bisher war der Anmeldeprozess beim Energieversorger eine bürokratische Hürde, die jetzt wegfallen könnte. Auch über die Erhöhung der maximalen Leistung dürften sich Interessenten freuen.

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Neuerung beim Mieterstrom

Beim sogenannten Mieterstrom geht es um Strom, der aus der direkten Nachbarschaft des verbrauchenden Haushalts stammt – etwa von einer Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses. Der Vorteil: Der Strom wird nicht zuerst über die öffentlichen Netze geleitet. Auch hier gibt es aufgrund des Solarpakets einige Neuerungen.

Bisher war es recht kompliziert für Vermieter, die Einrichtung von Mieterstrom durchzuführen. Zukünftig soll dies jedoch einfacher werden – vorausgesetzt, der erzeugte Strom wird nicht ins Netz eingespeist, sondern im Gebäude direkt verbraucht. Der Gesetzentwurf erwähnt ausdrücklich die Erlaubnis zur Zwischenspeicherung. Einige Verpflichtungen, die das Energiewirtschaftsgesetz den herkömmlichen Stromversorgern auferlegt, sollen für die Belieferung mit Mieterstrom aufgehoben werden.

Themen #Priwatt Mietrecht News Photovoltaik Strom
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