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Bis zu 37 Euro pro Quadratmeter

Mit welchem Trick Vermieter die Preisbremse umgehen

Möblierte Wohnung
Immer mehr Wohnungen werden möbliert vermietet – aus einem bestimmten Grund Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

31.01.2024, 10:19 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein neuer Trend macht sich auf dem deutschen Mietmarkt breit: Immer mehr Wohnungen werden komplett möbliert vermietet. Was auf den ersten Blick praktisch klingt, hat allerdings seine Schattenseiten. Denn die Mietpreise, die man für die möblierten und oft auch zeitlich begrenzt vermieteten Wohnungen zahlen muss, haben es in sich.

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Wohnungen, die bereits komplett möbliert sind und zur Miete angeboten werden, findet man aktuell immer öfter auf Immobilienportalen. Teilweise werden die Wohnungen auch nur für eine bestimmte Zeit vermietet. In Frankfurt am Main zeigt sich dies besonders deutlich. Laut einer Untersuchung von Immoscout24 sind dort aktuell rund 41 Prozent der inserierten Mietwohnungen bereits möbliert. Zu Beginn des Jahres 2023 wurden bundesweit sogar mehr möblierte als unmöblierte Wohnungen angeboten. Was steckt dahinter? Und wie wirkt sich dies auf den Mietmarkt aus?

Darum ist die Vermietung von möblierten Wohnungen so problematisch

„In den fünf größten Metropolen ist im Schnitt jedes dritte Miet-Angebot eine möblierte Wohnung“, heißt es in der Studie. Wie die Analyse zeigt, belaufen sich die Mietpreise für möblierte Wohnungen oftmals auf das doppelte des regulären Preisniveaus. Der Preis reicht dabei bis zu 37 Euro pro Quadratmeter für eine möblierte Wohnung in Berlin. Mietpreise, die sich kaum jemand leisten kann.

Zudem werden diese Wohnungen oft auch nur für einen begrenzten Zeitraum vermietet. Dadurch möchten Vermieter die Mietpreisbremse umgehen, die nicht beim „vorübergehenden Gebrauch“ einer Wohnung gilt. Aber ist das wirklich so leicht, wie es sich manche Vermieter vorstellen?

Was eine Mietrechts-Expertin dazu sagt

Auch in anderen Großstädten ist das Problem bekannt. „Ja, wir beobachten es auch, dass Wohnungen immer öfter möbliert vermietet werden“, sagt Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage. „Grund dürfte sein, dass viele Vermieter glauben, sich dann nicht an die Mietpreisbremse halten zu müssen, was aber nicht stimmt.“ Denn die Mietpreisbremse gelte trotzdem, allerdings dürfe der Vermieter dann auf die errechnete Miete noch einen Möblierungszuschlag draufschlagen. 

„Und das ist das Problem“, erklärt die Expertin für Mietrecht. „Es ist schwierig zu berechnen, wie viel die Möbel in der Wohnung tatsächlich wert sind und welcher Zuschlag gerechtfertigt ist.“ Letztlich müsse das dann ein von einem Gericht bestellter Gutachter bewerten.

Hebelt der „vorübergehende Gebrauch“ den Mieterschutz aus?

Manche Vermieter würden laut Franz versuchen, über die „Miete zum vorübergehenden Gebrauch“ Mieterschutzgesetze zu umgehen. Und tatsächlich: „Viele Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch zum Schutz der Mieter gelten in diesen Fällen nicht“, erklärt die Expertin.

Aber es reiche nicht aus, über den Mietvertrag „zum vorübergehenden Gebrauch“ zu schreiben und einfach nur eine möblierte Wohnung für eine bestimmte Zeit zu vermieten. „Die Tatsache, dass die Wohnung möbliert ist, heißt noch nicht, dass sie tatsächlich nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird“, stellt Franz klar. Es müsse klar sein, dass der jeweilige Mieter seinen Lebensmittelpunkt nicht in dieser Wohnung hat.

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Das rät die Expertin

„Wenn Mieter eine möblierte Wohnung mieten, ist das in der Regel ein ganz normales Mietverhältnis mit normalem Kündigungsschutz“, erklärt Franz vom Münchner Mieterverein. Mieter sollten, wenn der Vermieter kündigt oder eine sehr hohe Miete verlangt, die Verträge unbedingt von einem Profi prüfen lassen.

Themen Mietrecht
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