Bild.de Hier geht es zurück zu Bild.de
Baumarktpartner
von myHOMEBOOK
StartseiteNews

Wer sich von Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen kann

Es gibt Ausnahmen

Wer sich von Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen kann

Zweitwohnsitz
Wer in einer weiteren Wohnung gemeldet ist, muss bei der Kommune unter Umständen für den Zweitwohnsitz eine Steuer bezahlenFoto: Getty Images

Wer einen Zweitwohnsitz hat, muss dafür in der Regel Steuern zahlen. Darüber bestimmen die Kommunen und Städte. Doch manche Menschen können sich auch befreien lassen. Was Sie dazu wissen müssen.

Kommunen können für einen Zweitwohnsitz Steuern verlangen. Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer legen sie selbst fest. Derzeit liegt der Steuersatz etwa zwischen 8 und 15 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete – und für Eigentümer der ortsüblichen Miete, informiert die Bundessteuerberaterkammer.

Wer kann sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen?

Manche Menschen können sich von der Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dies gilt etwa für Berufspendler, die am Arbeitsort einen zweiten Wohnsitz haben und verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen. Der Hauptwohnsitz muss die gemeinsame Wohnung mit dem Partner sein.

Wer ledig ist, kann die Zweitwohnsitzsteuer unter Umständen beim Fiskus geltend machen. Aber nur, wenn die Person die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllt. Dann darf die Person die Aufwendung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

Auch interessant: Wann Sie beim Verkaufen von Immobilien Steuern zahlen müssen

Welche Ausnahmen gibt es noch?

Personen, die Bundesfreiwilligen- oder Zivildienst leisten und in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, können sich von der Zweitwohnsteuer befreien lassen.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oder therapeutischen Einrichtungen müssen die Steuer nicht zahlen. Ob sich Studierende befreien lassen können, hängt vom Bundesland ab – in Bayern können sie etwa einen Antrag für Geringverdiener stellen.

Hintergrund: Kommunen bekommen vom Bund lediglich für einen Erstwohnsitz einen Steuerausgleich. Daher wollen sie Bürgerinnen und Bürger motivieren, den Hauptwohnsitz in die Kommune zu verlegen.

Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für