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Wie man das Reihenhaus altersgerecht umbaut

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myHOMEBOOK Redaktion

12. September 2023, 5:33 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Die Treppen machen immer mehr Mühe – aber umziehen mag man auch nicht: Wer nicht mehr so mobil ist wie früher, sucht nach Lösungen. Aber nicht jede ist für jedes Haus geeignet.

Das eigene Heim zu verlassen, fällt den meisten Menschen schwer. Auch wenn das Treppensteigen mit zunehmendem Alter schwierig wird, kommt ein Umzug für viele nicht infrage. Allerdings gibt es gerade in einem Reihenhaus nur beschränkte Möglichkeiten für einen altersgerechten Umbau. Der Einbau eines Liftes könnte dann eine Lösung sein, aber es gibt auch noch andere.

Treppenlift im altersgerechten Reihenhaus

Ein Treppenlift kann bereits eine große Hilfe sein, um ein Reihenhaus altersgerecht umzubauen. Vor dem Kauf sollte man sich gründlich informieren und Preise vergleichen. Zudem gibt es auch Förderungen, die man für den Lifteinbau nutzen kann. Hier bekommen Sie weitere Informationen über Treppenlifte.

Außenlift als teurere Alternative

Gibt es keine Möglichkeit, einen Treppenlift zu installieren, kann auch ein Außenlift helfen, das Reihenhaus barrierefrei zu gestalten. Reihenhausbesitzer, deren Haus Teil einer Wohnungseigentumsanlage ist, müssen allerdings beachten: Über den Anbau eines Außenaufzuges muss auch in der Eigentümergemeinschaft ein Beschluss gefasst werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Innenlifte hingegen seien preisgünstiger und brauchten keine Baugenehmigung, solange an der Statik des Hauses nichts geändert werde.

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Wohnbereiche neu aufteilen

Auch eine neue und altersgerechte Aufteilung der Wohnbereiche im Reihenhaus sei eine Option. So könnten Gehbehinderte das Erdgeschoss komplett für sich umbauen, sodass sie nicht mehr in obere Etagen „pendeln“ müssten. Das Wohnzimmer könne etwa zum Wohn-Schlaf-Pflegezimmer werden.

Unbedingt beraten lassen

Welche Lösung die passende ist, sollten Ein- oder Umbauwillige am besten vorab zusammen mit qualifizierten firmenneutralen Beratern prüfen und sich auch bei der örtlichen Baubehörde informieren, so der VPB. Das gilt ebenso für Besitzerinnen und Besitzer alleinstehender Eigenheime.

mit Material der dpa

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