11. Oktober 2025, 12:48 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Altersgerechtes Wohnen frühzeitig planen
Ob es um die eigene Zukunft geht oder um die der Eltern oder Großeltern: Wenn sich Fragen wie „Kann ich in meiner Wohnung bleiben?“ oder „Muss Oma irgendwann umziehen?“ stellen, ist es wichtig, offen über Wünsche und Sorgen zu sprechen. Fachliche Beratung hilft, konkrete Lösungen zu finden.
„Es ist grundsätzlich wichtig, sich frühzeitig Gedanken zu machen. Vielen Menschen fällt das schwer. Wer denkt schon gerne über das Altern nach?“, sagt Yvonne Jahn von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. Sie berät Menschen dabei, ihren Wohnraum an veränderte Lebensumstände anzupassen.
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Keine Standardlösung – individuelle Bedürfnisse erkennen
Jeder Mensch lebt anders – und genauso individuell sind die Anforderungen an eine altersgerechte Wohnung. Ob Miete oder Eigentum, Altbau oder Neubau, Pflegebedarf oder Eigenständigkeit: Die Umstände entscheiden darüber, welche Maßnahmen sinnvoll und machbar sind.
Daher rät Simon Eggert, Geschäftsleiter des Zentrums für Qualität in der Pflege, zu einer persönlichen Bestandsaufnahme: „Dabei gibt es drei wichtige Leitfragen: Was ist mir besonders wichtig? Was möchte ich auf keinen Fall? Welche Optionen habe ich?“
Unsichere Personen können sich an Pflege- oder Wohnraumberatungsstellen wenden. Eine bundesweite Übersicht bietet etwa die Website www.wohnungsanpassung-bag.de oder ein nahegelegener Pflegestützpunkt.
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Finanzierung für altersgerechtes Wohnen
Altersgerechte Umbauten müssen nicht allein finanziert werden – zumindest dann nicht, wenn ein Pflegegrad vorliegt. „Für alle Personen, die einen Pflegegrad haben, gibt es die Möglichkeit eines finanziellen Zuschusses für altersgerechte Umbauten“, erklärt Yvonne Jahn. Die Pflegekassen zahlen auf Antrag bis zu 4180 Euro pro Maßnahme – und bei mehreren Anspruchsberechtigten in einem Haushalt sogar bis zu 16.720 Euro, so das Bundesgesundheitsministerium.
Darüber hinaus bieten viele Bundesländer eigene Förderprogramme an. In der Vergangenheit unterstützte auch die KfW-Bank mit einem Zuschuss (Programm 455-B) den altersgerechten Umbau. Diese Förderung ist aktuell jedoch nicht mehr verfügbar, da sie vom Bundeshaushalt abhängig ist.
Als Alternative bleibt der KfW-Förderkredit 159 – mit einem Kreditvolumen von bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter der Antragstellenden. Doch auch hier gilt laut KfW: „Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.“ Die Bewilligung hängt von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Fazit: Beratung hilft, Fehler zu vermeiden
Wer rechtzeitig plant, die eigenen Wünsche kennt und Fördermöglichkeiten prüft, kann sein Zuhause erfolgreich für die kommenden Lebensjahre anpassen. Wichtig ist dabei vor allem eines: individuell denken – und kompetente Beratung in Anspruch nehmen.
Mit Material der dpa