11. März 2026, 5:45 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Der Duft von würzigem Bärlauch liegt bald wieder in der Luft – und mit ihm beginnt in vielen Wäldern nicht nur die Erntesaison, sondern auch ein altbekanntes Problem. Während Hobbyköche schon zum Körbchen greifen, sind andernorts organisierte Diebe unterwegs. Was viele nicht wissen: Wer zu viel sammelt oder Schutzgebiete missachtet, riskiert empfindliche Strafen.
Tonnenweise Beute aus deutschen Wäldern
Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen im Frühling startet die Bärlauch-Saison. Doch das aromatische Wildkraut lockt nicht nur Naturfreunde an. Seit Jahren beschäftigt Bärlauchdiebstahl die Polizei in mehreren Bundesländern.
Wie forstpraxis.de berichtet, wurde im Februar 2024 ein Mann dabei ertappt, wie er 40 Kilogramm Bärlauch aus einem Waldstück in Niedersachsen entwendete. Eine Menge, selbst nach eigenen Angaben deutlich mehr als für den Eigenbedarf erforderlich. Rund zwei Monate später verschwanden in einem Wald im Nordosten Baden-Württembergs sogar rund 2,5 Tonnen Bärlauch. Der geschätzte Marktwert lag bei mehr als 50.000 Euro.
Nur kleine Mengen für den Eigenbedarf erlaubt
Rechtlich ist klar geregelt, wie viel man sammeln darf. Grundlage ist die sogenannte Handstraußregel im Bundesnaturschutzgesetz. Sie erlaubt lediglich das Pflücken kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf. Wörtlich heißt es:
„Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“
§ 39, Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Das bedeutet: Erlaubt ist nur eine Handvoll. Wer Körbe oder ganze Müllsäcke mit Bärlauchblättern füllt, benötigt die Zustimmung des Waldeigentümers oder der zuständigen Naturschutzbehörde. Für das gewerbliche Sammeln ist eine offizielle Genehmigung erforderlich.
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Sammelverbot im Naturschutzgebiet
Besonders streng sind die Vorgaben in Naturschutzgebieten. Dort ist das Sammeln von Bärlauch grundsätzlich untersagt – selbst in geringen Mengen im Sinne der Handstraußregel. Wer beim Sammeln in einem Naturschutzgebiet erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Übrigens: Nicht nur wegen des Naturschutzes, sondern auch aus anderen Gründen sollte man beim Sammeln von Bärlauch vorsichtig sein. Denn die Pflanzen sehen den giftigen Maiglöckchen zum Verwechseln ähnlich. Der Verzehr von Maiglöckchen kann zu Durchfall und Erbrechen, in seltenen Fällen sogar zu Herzrhythmusstörungen führen. Auch mit den giftigen Herbstzeitlosen kann der Bärlauch verwechselt werden.
Naturschützerin mahnt zur Rücksicht
Naturschutzorganisationen appellieren zudem an einen schonenden Umgang mit den Pflanzen. „Wir raten, beim Sammeln von Bärlauch die Handstraußregel zu beachten“, erklärt Silvia Teich vom NABU auf Anfrage von myHOMEBOOK. Also besser nur etwa eine Handvoll für den eigenen Bedarf sammeln. „Außerdem sollte man pro Pflanze nur ein bis zwei Blätter nehmen, damit die Pflanze nicht zu sehr geschwächt wird.“ Auf keinen Fall sollte man die gesamte Pflanze samt Zwiebel ernten. „Wer schonend erntet, sorgt dafür, dass auch im nächsten Frühjahr wieder Bärlauch wächst“, erklärt die Naturschützerin.