25. September 2025, 6:04 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Balkonkraftwerke erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Sie bieten Mietern wie Eigentümern eine einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen – ganz ohne großen Installationsaufwand. Doch ein Entwurf für eine neue internationale Norm wirft Fragen auf: Könnten die unkomplizierten Stecker-Solaranlagen bald nicht mehr erlaubt sein? Ein Vorhaben der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) sorgt für Unruhe bei Betreibern von Balkonkraftwerken – auch wenn noch nichts entschieden ist.
Kommt das Aus für Schuko-Stecker?
Der zentrale Punkt der Diskussion: Der Anschluss der Balkonkraftwerke an das Stromnetz. In Deutschland wird derzeit der Einsatz von Schuko-Steckern toleriert – also der gewöhnlichen Haushaltssteckdose. Das erlaubt Verbrauchern, ihre Mini-Solaranlagen selbst in Betrieb zu nehmen, sofern die Einspeiseleistung 600 Watt nicht überschreitet.
Ein Normentwurf der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) könnte diese Praxis jedoch infrage stellen. Ziel der geplanten Neufassung ist es, den Anschluss von sogenannten Niederspannungs-Stromerzeugungseinrichtungen – darunter fallen auch Balkonkraftwerke – international zu vereinheitlichen und sicherer zu gestalten. Darüber hatte auch bereits Computer BILD (gehört wie myHOMEBOOK zu Axel Springer) berichtet.
Konkret sieht der Entwurf laut IEC folgende Änderungen vor:
- Der Anschluss von Stromerzeugern an Haushaltsstromkreise mit herkömmlichen Schuko-Steckern soll künftig nicht mehr zulässig sein.
- Stattdessen sollen nur noch spezielle Kupplungssysteme – etwa Wieland-Stecker – erlaubt sein.
- Damit wären nur fest installierte Systeme mit gesonderter Leitung zum Sicherungskasten konform – und diese müssten von einem Elektrofachbetrieb eingebaut werden.
Eine solche Regelung könnte erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb von Balkonkraftwerken in Deutschland haben. Denn: Zusätzliche Installationen verursachen zusätzliche Kosten.
Über die IEC
Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) ist eine weltweit tätige Organisation, die technische Normen entwickelt. Sie erstellt Standards für elektrische und elektronische Anlagen sowie Geräte – zum Beispiel im Bereich von Solaranlagen. Zwar sind IEC-Normen nicht rechtlich bindend, dennoch bilden sie häufig die Grundlage für nationale Regelwerke, etwa innerhalb der EU oder im deutschen VDE-Vorschriftenwerk.
Noch keine unmittelbaren Auswirkungen in Deutschland
Wie ist der aktuelle Stand beim Entwurf der IEC-Norm für Balkonkraftwerke? myHOMEBOOK hat beim Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) nachgefragt. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig gibt zunächst Entwarnung: „Es handelt sich um einen Normungsentwurf der Internationalen Normungsvereinigung“, sagt der Experte. Ob dieser Entwurf tatsächlich Auswirkungen auf die Nutzung von Steckersolargeräten in Deutschland oder anderen Ländern haben wird, sei derzeit offen.
Denn IEC-Normen haben zwar internationalen Charakter, sind jedoch rechtlich nicht bindend. Sie dienen jedoch häufig als Vorlage für nationale Regelwerke – in Deutschland etwa für das Vorschriftenwerk des Verbands der Elektrotechnik (VDE).
„Im Arbeitskreis des deutschen Normungsgremiums für die Produktnorm für Steckersolargeräte wurde dieses Thema bereits diskutiert“, sagt Körnig. „Dort hieß es, dass die internationale Norm, so sie denn käme, nicht unmittelbar in Deutschland wirkt und selbst eine nationale Umsetzung, auch wenn sie im Widerspruch zur Produktnorm stehen würde, diese nicht aufhebt.“
Er betont zudem: „Die zuständigen Gremien der deutschen elektrotechnischen Normung haben bereits angekündigt, dass sie sich in den internationalen Gremien für eine zielführende Änderung des vorliegenden Entwurfs einsetzen werden und dafür, dass es dadurch keine Einschränkungen der Produktnorm geben wird.“
Über Steckersolargeräte
Im Unterschied zu Photovoltaikanlagen sind Steckersolargeräte (auch „Balkonkraftwerke“ genannt) so konzipiert, dass sie von Laien anschließbar und nutzbar sind, weil die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters begrenzt sind. Steckersolargeräte umfassen typischerweise ein bis zwei Standardsolarmodule (je rund 400 Watt) und einen Wechselrichter mit maximal 800 Watt Anschlussleistung.
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Auswirkungen für Nutzer bisher unklar
Ob Betreiber von Balkonkraftwerken aufgrund der IEC-Norm mit einer Umrüstpflicht rechnen müssen, bleibt derzeit also unklar. Körnig mahnt zur Gelassenheit: „Aufgrund der zuvor erläuterten Zusammenhänge wären konkrete Auswirkungen für Nutzer von Steckersolargeräten rein spekulativ.“
Körnig verweist dabei auch auf die aktuelle Praxis: „Da bisher trotz millionenfachen Einsatzes von Steckersolargeräten in Deutschland und anderen europäischen Ländern keine Schadensfälle bekannt wurden, die von Steckersolargeräten verursacht wurden, gibt es keine Notwendigkeit, die geschaffenen Regeln für dieses wachsende Marktsegment zum Nachteil zu verändern.“
Installation von Balkonkraftwerken zuletzt vereinfacht
Zudem habe der deutsche Gesetzgeber bereits im vergangenen Jahr den rechtlichen Rahmen angepasst und praxistauglicher gestaltet. „Beispielsweise wurde die Anmeldung erheblich vereinfacht, weil anerkannt wurde, dass es sich hierbei lediglich um Strom erzeugende Haushaltsgeräte handelt“, erklärt Körnig. Und auch die Erlaubnispflicht durch Vermieter und Wohneigentümergemeinschaft ermöglicht es jetzt jedem Wohnungshaushalt mit Balkon oder Terrasse, ein Steckersolargerät zu nutzen.
Eine potenzielle Verschärfung internationaler Normen steht damit nationalen Bemühungen um eine möglichst niederschwellige Solarstrom-Nutzung entgegen. Ob sich der internationale Vorstoß durchsetzt, bleibt abzuwarten.